363

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen iManderVerwaltungsstedenlen IBS Bite.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, 8t. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom iO. bis 46. Februar 4889.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, hei Genf diejenigen von Plainpalais nnd Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Basel l, St. Gallen l, Freiburg l, Herisau 3.

Scharlach. Basel 1.

Diphteritis und Croup. Zürich l, Herisau 3, Locle 1.

Keuchhusten. Basel 2, Winterthur 1.

Rothlauf. Zürich l, Genf 2.

Typhus. -- Infektiöse Kindbettkrankheiten. Genf l, Basel l, St. Gallen 1.

Eidg. statistisches Bureau.

364

Bulletin Nr. 3 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

SoJa^weiz vom 1. bis 15. Februar 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abitur ewigen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; E = Kindvieh; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hnnde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin»

Bauschbrand.

Glarus.

Bez. Hinterland, Matt, l R umgestanden.

Gesammttotal 1 Fall.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Pfäffikon, Hittnau, l R abgethan, 2 R, 2 Z abgesperrt; Ursprung unermittelt.

Bern. Bez. Bern, Köniz, l R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, l R umgestanden, 16 R abgesperrt.

Basel-Landschaft. Bez. Sissach, Hingen, l R umgestanden, 7 R abgesperrt.

Gesammttotal 4 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Granbünden. Bez. Malo ja, Bevers, l St, 17 R, 7 Schf, 4 Schw (2 Schw*}.

Gesammttotal 1 St, 28 StUck Vieh.

Verminderung seit 31. Januar 2 St, 14 StUck Vieh.

365

Rotz und Hautwurm.

St. Gallen. Bez. Ober-Rheinthal, Altstädten, i P abgethan; dasselbe wurde von einem Pferdehändler aus Kümmertshofen (Baiera) auf den Markt in Altstädten aufgeführt und daselbst als seucheverdächtig angehalten ; die Sektion konstatirte Vorhandensein des Rotzes.

Zwei mit dem kranken Thiere hertransportirten Pferde wurden ebenfalls abgeschlachtet, jedoch gesund befunden. -- Desinfektion und Stallbann.

Genf. Bez. Rechtes Ufer, Genf, \ P der Ansteckung verdächtig.

Gesammttotal 1 Fall, 1 Verdachtsfall.

Rothlauf der Schweine.

Bern. Bez. Pruntrut, Miécourt, 2 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. Saane, Freiburg, 4 Schw umgestandeu.

2 Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Lausanne, Le Mont, 6 Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Bez. Morges, St-Saphorin, 1 Schw umgestanden -- Total 7 Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig.

Gesammttotal 13 Fälle, 4 Verdachtsfälle.

Räude.

TeSSÎn. Bez. Lugano, Rovio, 94 Z verseucht und der Ansteckung verdächtig; in Heilung begriffen.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, 3 Schf, -Severy, (7 Schf*) -- Total 10 Schf (7 Schf*) verseucht und der Ansteckung verdächtig.

Gesammttotal 104 Fälle.

NB. Der Kanton Uri war vom 15.--31. Januar seuchenfrei.

Eonstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 25 (Verkauf des Fleisches eines umgestandenen Pferdes).

St. Gallen. Eine Buße von Fr. 5 (Verletzung des Marktreglements).

366 Granbünden. Zwei Bußen von je Fr. 10 (Ausstellung resp.

Benutzung unrichtiger Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (Schlachten von Vieh ohne Beiziehung des Fleischschauers).

Waadt. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 5 (Umgehung vorschriftmäßiger Untersuchung) ; eine Buße von Fr. 20 (Abschlachten eines Pferdes und Verkauf des Fleisches ohne vorhergehende thierärztliche Untersuchung).

Wallis. Eine Buße von Fr. 15, vier Bußen von je Fr. 7 und sechsunddreißig Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Neuenburg. Eine Buße von Fr. 5 (Verletzung der eidg.

Vollziehungs-Verordnung).

Bück Weisung.

Am 2. Februar mußten vom Grenzthierarzte in Rheinfelden zwei aus dem Elsaß kommende Pferde, von denen das eine sich rotzverdächtig zeigte, von der Einfuhr zurückgewiesen werden.

.A. ix s l a n d.

Baden. 15.--31. Januar: Milzbrand, 9 Fälle; Maul- und Klauenseuche, neue Fälle in 3 Gemeinden, ganz erloschen in 10, theilweise erloschen in 3 Gemeinden.

Schwaben und Neuburg. Januar: Rotz, l Fall, 3 Verdachtsfälle; Räude, 53 Schf verseucht und verdächtig; Maul- und Klauenseuche, 251 Thiere verseucht und verdächtig, zum Theil wieder erloschen; Milzbrand, 3 Verdachtsfälle.

Oesterreich-Ungarn wird am 11. Februar als frei von der Rinderpest erklärt; Maul- und Klauenseuche in Oberösterreich erloschen ; im Uebrigen Stand der Lungenseuche und der Maul- und Klauenseuche ohne wesentliche Aenderung (siehe Bulletin Nr. 2).

367

Tyrol und Vorarlberg. 14. Februar: Maul-und Klauenseuche in Bregenz erloschen; neu aufgetreten ist dieselbe in Haiming, Bez. Imst.

Italien.

bardei, Maul(Mailand), l Milzbrand, 3

21.--27. Januar: Piémont, 4 Milzbrandfälle; Lomund Klauenseuche ca. 80 Fälle (Pavia); Rotz, l Fall Verdachtsfall (Cremona); Wuth, l Fall (Mailand); Fälle; Räude, 22 Fälle (Sondrio).

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Jura-Bern-Luzern-Bahn-Gesellschaft wünscht auf ihre sämmtlichen Linien, ausschließlich der Brünigbahn, nämlich Zollikofen-BielNeuenstadt, Biel-Delsberg, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux-defonds und Lyß-Fräschels, sammt Zubehörden und Betriebsmaterial, ein Pfandrecht I. Ranges zu bestellen, behufs Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von 29 Millionen Franken, aus welchem das dermalen noch auf dem Jurabahnnetz haftende Hypothekaranleihen -von ursprünglich 33 Millionen Franken, d. d. 30. Juli 1881, im restanzlichen Kapitalbetrage von Fr. 29,000,000 getilgt werden soll.

Dabei ist vorgesehen, daß das neue Pfandrecht nur in Kraft treten wird nach Maßgabe und im Umfange der zur Konversion oder Rückzahlung und zur Löschung am Pfandbuch gelangenden Obligationen des alten Anleihens, welche bis dahin im Pfandrechte dem neuen Anleihen vorgehen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 11. März 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 22. Februar 1889.

3

[ i]

Im N a m e n des Schweiz. B u n d e s rat h es: Die Bundeskanzlei.

368

Verpfänduug einer Eisenbahn.

Neben ihren übrigen Linien beabsichtigt die Jura-Bern-LuzernBahn-Gesellschaft auch auf die Brlinigbahn, d. h. die Linie BrienzAlpnachstad-Luzern, in einer baulichen Länge von 58 Kilometer, ein Pfandrecht I. Ranges zu bestellen, zum Zwecke der Sicherstellung eines Zlk °/o Anleihens im Betrage von Fr. 5,000,000, welches zur Konversion oder Rückzahlung des dermalen auf dieser Bahnlinie haftenden 4 °/o Hypothekaranleihens, d. d. 31. März 1887, im nämlichen Betrage verwendet werden soll. Dabei ist vorgesehen, daß das dem neuen Anleihen einzuräumende Pfandrecht I. Range« nur in Kraft treten soll nach Maßgabe und im Umfange der zur Einlösung und Löschung am Pfandbuche gelangenden 4 °/o Obligationen des genannten Anleihens vom 31. "März 1887, welche bis dahin im Pfandrechte dem neuen Anleihen vorgehen.

Nach gesetzlicherVorschrift wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 11. März nächsthin auflaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 22. Februar 1889.

Im N a m e n des S c h w e i z . B u n d e s r a t h es: [3i] Die Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrath der Arth-Rigi-Bahn ersucht mit Eingabe vom 4. Februar 1889 um die Bewilligimg zur Verpfändung ihrer 13,5 Kilometer langen Bahn Arth-Kulm-Staffel-Staffelhöhe im I.Rang für einen Betrag von Fr. 2,000,000 behufs Sicherstellung eines Anleihens von gleicher Höhe, welches zur Konversiou und Rückzahlung: der beiden altern Anleihen von Fr. 1,500,000 mit I. Hypothek und Fr. 660,000 mit II. Hypothek, beide d. d. 31. Januar 1883, verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitiger

369 Ansetzung einer mit dem 5. März 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die erwähnte Verpfändung bei dem Bundesrathe geltend zu machen sind.

B e r n , den 15. Februar 1889.

Im Namen des S c h w e i z . B u n d e s r a t h e s : Die Bundeskanzlei.

[32]

Bekanntmachung.

Auf Wunsch der kgl. bayrischen Gesandtschaft in Bern wird hiemit bekannt gemacht, daß am 10., 11. und 12. April 1889 in München ein Pferdemarkt für Luxus-, Zucht- und Arbeitspferde abgehalten werden wird. Mit dem Markte ist eine Verloosung und eine Prämirung der auf den Markt geführten Pferde, sowie eine Ausstellung von Wagen, Reit- und Fahrutensilien verbunden.

Interessenten stehen die bezüglichen Programme durch Vermittlung des unterzeichneten Departements zur Verfügung.

B e r n , den 15. Februar 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Januar

Monat.

.

.

.

.

1889.

395

1888.

419

Zu- oder Abnahme.

--24

B e r n , den 16. Februar 1889.

[B. B. 89.1.110.]

Eidg. statistisches BUreau.

370

Gelbes Fieber in Rio de Janeiro.

Das schweizerische Generalkonsulat in Rio de Janeiro meldet von dort den Ausbruch des gelben Fiebers, hervorgerufen durch die schon seit mehreren Monaten andauernde außerordentliche Hitze und Trockenheit. Die amtlichen Listen verzeigen täglich ungefähr 20 Todesfälle, doch stelle sich in Wirklichkeit die Ziffer ohne Zweifel viel höher, da viele Fälle gar nicht zur amtlichen Kenntniß gelangen. Das Generalkonsulat befürchtet, daß die Epidemie noch größere Dimensionen annehme, obschon die Behörden zur Verhinderung der Ausbreitung derselben ihr Möglichstes thun.

Bis zum 28. Januar seien der Krankheit zwei Mitglieder der dortigen Schweizerkolonie zum Opfer gefallen, nämlich: Hägi, Rudolf, Commis, von Hausen (Zürich), und Mayor, Susanne, von Lausanne (einer in Rio ansäßigen Familie angehörend).

Das unterzeichnete Departement bringt vorstehende Mittheilungen des Generalkonsulats anmit zur öffentlichen Kenntniß.

B e r n , den 22. Februar 1889.

Schweiz. Departement des Auswärtigen : Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Um möglichst zu verläßige Werthangaben bezüglich der Einfuhr der unter Nr. l, c des statistischen Waarenverzeichnisses aufgeführten Abfälle von Edelmetallen zu erhalten, ist den Zollstätten vorgeschrieben worden, vom 15. dieses Monats an bei der Einfuhr von Münzgekrätz, gold- und silberhaltiger Asche, Schlacken und solchen Abfällen von Edelmetallen zu verlangen, daß wie bei Waaren aus Edelmetallen jeweilen der Werth einer Sendung deklarirt werde.

Deklarationen für vorstehend genannte Waarengattungen, welche diese Werthangaben nicht enthalten, werden zur Vervollständigung zurückgewiesen.

B e r n , den 7. Februar 1889.

Eidg. Zolldepartement.

371

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

Reproduzirt.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875, Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343; 1885, Bd. II, S. 193, etc. und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe, und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eiogangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat infolge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften dei Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden.'

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

372

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, A» 25, vom 16. Februar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Bilanz, 1888 der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha.

Bekanntmachungen. Schweizerische Handelskammer. Situation ausländischer Banken.

As 26, vom 18. Februar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Programm für die Prüfung von Probirerkandidaten. Konsularberichte: Algier. Internationale Ausstellung in Köln. Kammgarnspinnerei in Zwickau.

Niederrheinische Baumwollweberei. Deutsche Zwirnereien und Nähfadenfabriken. Baumwollernte 1888.

As 27, vom 19. Februar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Woehensituation der Emissionsbanken. Konsularberiohte : Algier ·»' (Schluß). Uhrenmaeherei. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

As 28, vom 21. Februar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Jahresbilanz 1888 der Banque du commerce in Genf. Handels- und Fabrikmarken. Bekanntmachungen. Zentralstelle der Konkordatsbanken. Seidenausstellung in Como. Italienischer Handel. Uhrenmacherei. Erfindungsschutz. Stickereiveredlungsverkehr.

Seidenbänder in den Vereinigten Staaten. Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1889

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.02.1889

Date Data Seite

363-372

Page Pagina Ref. No

10 014 279

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.