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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Schwarzenburg; Rückbau Unterflurstillhalteanlage vom 28. Oktober 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 30. August 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau der Unterflurstillhalteanlage in der Gemeinde Schwarzenburg unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. November 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-3474

BBl 2022 2674

BBl 2022 2674

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