BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 20252030
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. September 20222, beschliesst:
Art. 1 Für die Förderung der Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen in den Jahren 20252030 (Art. 41b CO2-Gesetz vom 23. Dezember 20113) wird ein Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken bewilligt.
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Tritt die Änderung vom ...4 des CO2-Gesetzes erst auf den 1. Januar 2026 in Kraft, so beträgt der Verpflichtungskredit 150 Millionen Franken.
2
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2022 2651 SR 641.71 AS ...
2022-2958
BBl 2022 2657
Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 20252030. BB
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