BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 2025­2030

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. September 20222, beschliesst:

Art. 1 Für die Förderung der Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen in den Jahren 2025­2030 (Art. 41b CO2-Gesetz vom 23. Dezember 20113) wird ein Verpflichtungskredit von 180 Millionen Franken bewilligt.

1

Tritt die Änderung vom ...4 des CO2-Gesetzes erst auf den 1. Januar 2026 in Kraft, so beträgt der Verpflichtungskredit 150 Millionen Franken.

2

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2022 2651 SR 641.71 AS ...

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Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 2025­2030. BB

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