BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM):

Vergabe der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der pädiatrischen Onkologie: Einladung zum rechtlichen Gehör Mitteilung des HSM-Beschlussorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Expertinnen und Experten bestehenden Gremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSMSpitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 26. August 2021, publiziert am 7. September 2021, wurde die pädiatrische Onkologie1 der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

1

2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM-Fachorgan ein Bewerbungsverfahren durchgeführt, welches den interessierten Leistungserbringern die Möglichkeit bot, sich für einen Leistungsauftrag zu bewerben. Das Bewerbungsverfahren wurde am 6. Dezember 2021 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die Bewerbungen inklusive Erfüllung der spezifischen Anforderungen durch die IVHSM-Organe evaluiert.

3.

Das HSM-Beschlussorgan lädt hiermit die Leistungserbringer, die sich für einen Leistungsauftrag beworben haben, sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Leistungszuteilungen ein. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft bis zum 16. Januar 2023. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Der ausgewählte Bereich umfasst die folgenden Teilbereiche: ­ Allgemeine stationäre Behandlung von Neoplasien ­ Behandlung von Neuroblastomen ­ Behandlung von Weichteilsarkomen und malignen Knochentumoren ­ Behandlung von Tumoren des zentralen Nervensystems ­ Autologe hämatopoetische Stammzelltransplantationen ­ Allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen ­ Behandlung von Retinoblastomen ­ Behandlung von akuten myeloischen Leukämien

2022-3481

BBl 2022 2698

BBl 2022 2698

Die geplanten Leistungszuteilungen sind im erläuternden Bericht vom 19. September 2022 dargelegt. Dieser und die Unterlagen für das Anhörungsverfahren sind während der Verfahrensdauer der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

8. November 2022

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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