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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

Entwurf

(Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Oktober 20221, beschliesst: I Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert: Art. 30 Abs. 1 Bst. m 1

Von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 18­29) kann abgewichen werden, um: m. die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss zu erleichtern, wenn ihre selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2

BBl 2022 2706 SR 142.20

2022-3374

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Ausländer- und Integrationsgesetz (Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss)

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