BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Heliport Pfaffnau Gesuch um Änderung des Betriebsreglements Gesuchstellerin:
Heli Gotthard AG, Breiteli 21, 6472 Erstfeld
Gegenstand:
Änderung des Betriebsreglements (An- und Abflugrouten, Aufhebung Bewegungskontingent etc.)
Standort:
Heliport Pfaffnau
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört die Kantone Luzern, Aargau und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 24. November 2022 bis und mit 9. Januar 2023 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei den folgenden Behörden eingesehen werden: Gemeinde Pfaffnau, Dorfstrasse 20, 6264 Pfaffnau Einsprachen:
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.
Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.
Anderenfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 36d Abs. 4 LFG).
Hinweis:
18. November 2022 2022-3579
Parallel zur öffentlichen Auflage zur Änderung des Betriebsreglements Heliport Pfaffnau findet die öffentliche Mitwirkung zum SIL-Objektblatt Heliport Pfaffnau statt. Stellungnahmen hierzu sind separat einzureichen.
Bundesamt für Zivilluftfahrt BBl 2022 2762
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