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Heliport Pfaffnau Gesuch um Änderung des Betriebsreglements Gesuchstellerin:

Heli Gotthard AG, Breiteli 21, 6472 Erstfeld

Gegenstand:

Änderung des Betriebsreglements (An- und Abflugrouten, Aufhebung Bewegungskontingent etc.)

Standort:

Heliport Pfaffnau

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört die Kantone Luzern, Aargau und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 24. November 2022 bis und mit 9. Januar 2023 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei den folgenden Behörden eingesehen werden: ­ Gemeinde Pfaffnau, Dorfstrasse 20, 6264 Pfaffnau Einsprachen:

Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Anderenfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 36d Abs. 4 LFG).

Hinweis:

18. November 2022 2022-3579

Parallel zur öffentlichen Auflage zur Änderung des Betriebsreglements Heliport Pfaffnau findet die öffentliche Mitwirkung zum SIL-Objektblatt Heliport Pfaffnau statt. Stellungnahmen hierzu sind separat einzureichen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BBl 2022 2762

BBl 2022 2762

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