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Konkurrenz- & Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate AI littppüricnhp An7PÎiïPn lIlùuldlG a LitterarischeAnzeigen.

37. Wochenbülletin Über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 8. bis 14. September 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 großem städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuchâtel, "Winterthur, Biel, Herisau, Sehaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 240 Lebendgeburten, 160 Sterbefalle und 14 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 19 Geburten, 26 Sterbefalle und 3 Todtgeburten.

Von den Verstorbenen waren 58 im ersten Lebensjahre, außerdem 4 von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 12. Es starben an Masern 0 ; -- an Scharlach l in Bern ; -- an Diphtheritis und Croup 6 (l in Außersihl, 4 in Fluntern und l in Herisau) ; -- an Keuchhusten 0 ; -- an Rothlauf 0 ; -- an Typhus 2 in Basel ; -- an infektiösen Kindbettkrankheiten 3 (l in Genf-Stadt, l in Basel und l in Biel); -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 39 (l in Zürich-Stadt, 2 in Hottingen, l in Riesbach, l in Fluntern, 8 in Genf-Stadt, 2 in Eaux-Vives, 2 in Plainpalais, 6 in Basel, wovon l von St. Ludwig kommend, 3 in Bern, 2 in Lausanne, wovon l durchreisend, 4 in Chaux-de-Fonds, l in Neuenburg, 2 in Winterthur, 3 in Biel und l in Freiburg). -- 23 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 4 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte

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gehören ; -- 7 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem 3 von auswärts ; -- 6 infolge organischer Herzfehler, außerdem l von auswärts; -- 2 an Schlagfluß, außerdem 2 von auswärts; -- infolge Unfall starben 2, außerdem l von auswärts; -- 11 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche, außerdem l von auswärts, und 2 Greise infolge Altersschwäche, außerdem l von auswärts kommend.

Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 17,4 %o, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 15,3, 15,1, 14,1, 17,2 °/oo.

Morbidität.

Vom 8. bis zum 14. September 1889 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modiflzirte Blattern.

Keine Fälle in den Kantonen und Ortschaften, welche dem eidgenössischen statistischen Bureau Anzeige machten.

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 3 Fälle, wovon 2 in Wiedikon und l in Außersihl. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern : 0. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 0.

8. Scharlachfleber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 6 Fälle, wovon 5 in Außersihl und l in Fluntern. -- Basel-Stadt: 7 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 2 Fälle, im Breitenrain und Länggasse. -- Neuenburg (Kanton): 4 Fälle in Neuenburg. -- Waadt (Kanton): l Fall in Payerne.

4. Diphtheritis und Group.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 6 Fälle,'wovon 3 in Wiedikon, 2 in Fluntern und l in Außersihl. - Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 2 Fälle, von Habstetten und Schermen kommend. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 0.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 3 Fälle, wovon 2 in Fluntern und l in Riesbach. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Ölten:

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0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): l Fall in Moudon, von Genf kommend.

6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 0. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): D. -- Waadt (Kanton): 0.

7. Roseola.

0.

8. Bothlauf.

Schaffhausen (Kanton,): 0. -- GroB-ZUrich: 0. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton) : 0.

9. Typhus.

Sehaffhausen (Kanton) : l Fall in Schleitheim. -- Groß-ZUrich : 5 Fälle, wovon je 2 in Zürich und Riesbach und l in Wiedikon. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Olten-Gösgen: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 2 Fälle im Bezirk La vaux.

10. Puerperalfleber.

Schaffhausen (Kanton)-. 0. -- Groß-Zürich: 0. -- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): l Fall in Payerne.

In allen obbenannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden; die Anzeige der Fälle beweist überdies, daß die Behörden und Aerate der Gesundheitspolizei die nöthige Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen aus den andern Kantonen werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bekanntmachung.

Samstag den 28. September nächsthin, des Nachmittags von 3 Uhr an, findet im Konferenzsaale des Nationalrathes die Ausloosung der am 31. Dezember 1889 zur Ruckzahlung gelangenden Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1887 im Betrage ' von Fr. 699,000 statt, was hiemit bekannt gemacht wird.

B e r n , den 18. September 1889.

Eidg. Finanzdepartement.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

Januar bis Ende Juli August .

.

.

.

.

1889.

5028 663

1888.

5339 657

Zu- oder Abnahme.

-- 311 + 6

bis Ende August

.

5691

5996

-- 305

.

B e r n , den 18. September 1889.

[B. B. 89. III. 1091.]

Eidg. statistisches BUreau.

Bekanntmachung.

Mit Note vom 2. dieß übermittelt die k. spanische Gesandtschaft in Bern ein Programm über Eröffnung eines internationalen Konkurses im Jahr 1892 bei Anlaß der vierten Centenarfeier der Entdeckung von Amerika.

Es handelt sich um ein literarisches Werk über die letztere.

Konkurrirende Arbeiten (in spanischer, portugiesischer, englischer, deutscher, französischer oder italienischer Sprache) sind vor dem 1. Januar 1892 an die im Programm bezeichnete Adresse einzu-

77 senden. Es wird ein Hauptpreis von 30,000 und ein Accessit von15,000 Pesetas ausgesetzt.

Das Programm ist bei der unterzeichneten Amtsstelle einzusehen.

B e r n , den 11. September 1889.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die BUrgenstockbahngesellschaft stellt bei dem Bundesrath da» Gesuch um Bewilligung der Verpfändung ihrer Drahtseilbahn behufsSicherstellung einer Fr. 185,000 betragenden Schuldverpflichtung gegenüber den Erbauern der Bahn.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß und in der Meinung, daß dieelektrische Kraftanlage in Buchs und die Leitung zur Bahn in die Verpfändung nicht einbezogen werden, wird dieses Pfand bestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter Ausetzung einer mit dem 24. September n'ächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung bei dem Bundesrath» einzureichen sind.

B e r n , den 13. September 1889.

2 [ /a] Im A u f t r a g e des Schweiz. B u n d o s r a t h e s : Die Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die vor» derselben geleistete Kaution von Fr. 4 0 , 0 0 0 dem Eigentümer der letztern auf A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach

78 Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

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[ / 1

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiemit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikels des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Acrenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wonnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederiassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, his sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glauht er zugleich die Kantonsregieungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche infolge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Aaslande geboren worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener hetrachtet.

79 Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren nnd im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ehenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Fehrnar 1879.

Die schweig. Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Haüdelsamtsblattes, JV» 150, vom lé. September 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Assekuranzen. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken.

Post. Bundesrathsverhandlungen. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

JV» 151, vom 17. September 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Wochensituation der Emissionsbanken.

Branntweineinfuhr im August. Internationale Ausstellung für Kriegskunst und Armeebedarf in Köln. Ernte in Rußland. Telegramme.

Situation ausländischer Banken.

JV» 152, Tom 19. September 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Erfindungspatentlistei Handelsbericht des schweizerischen Konsuls in Sydney pro 1887/88. Banknoten.

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Jahr

1889

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.09.1889

Date Data Seite

73-79

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