BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Objektblätter für die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen (BE), Anpassung: Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Die SIL-Objektblätter legen den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung der Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen behördenverbindlich fest. Sie werden nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf der Anpassung der SIL-Objektblätter für die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt.

Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung der SIL-Objektblätter Saanen, St. Stephan und Zweisimmen publiziert werden.

Auflagezeit:

Die SIL-Objektblätter für die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen können vom 24. November 2022 bis und mit 9. Januar 2023 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2 / Papiermühlestrasse 172 (Umzug in Auflagezeit), 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern ­ Einwohnergemeinde Saanen, Bauverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen ­ Gemeindeverwaltung St. Stephan, Lenkstrasse 80, 3772 St. Stephan

2022-3627

BBl 2022 2771

BBl 2022 2771

­ Gemeindeverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen Die Objektblätter sind zudem ab dem 24. November 2022 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zur Anpassung der SIL-Objektblätter sind bis am 10. Januar 2023 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Hinweis:

Parallel zur Mitwirkung zu den SIL-Objektblättern findet die öffentliche Auflage zur Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes St. Stephan in ein ziviles Flugfeld sowie zur Überbauungsordnung Flugplatz St. Stephan (kommunales Verfahren) statt. Einsprachen oder Stellungnahmen sind für jedes Vorhaben separat einzureichen.

21. November 2022

2/2

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)