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Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Heliport Pfaffnau (LU): Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Heliports Pfaffnau behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Heliport Pfaffnau wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Pfaffnau publiziert werden.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Heliport Pfaffnau kann vom 24. November 2022 bis und mit 9. Januar 2023 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2 / Papiermühlestrasse 172 (Umzug in Auflagezeit), 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Raum und Wirtschaft (rawi), Raumentwicklung, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern ­ Gemeinde Pfaffnau, Dorfstrasse 20, 6264 Pfaffnau Das Objektblatt ist zudem ab dem 24. November 2022 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 10. Januar 2023 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

2022-3632

BBl 2022 2774

BBl 2022 2774

Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Hinweis:

Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt Pfaffnau findet die öffentliche Auflage zur Änderung des Betriebsreglements des Heliports Pfaffnau statt. Einsprachen sind separat einzureichen.

21. November 2022

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Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)