BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Flugplatz Schaffhausen (SH): Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes Schaffhausen behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Schaffhausen wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Schaffhausen publiziert werden.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Schaffhausen kann vom 24. November 2022 bis und mit 9. Januar 2023 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2 / Papiermühlestrasse 172 (Umzug in Auflagezeit), 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Rechtsdienst Baudepartement, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen ­ Gemeindeverwaltung Neunkirch, Bahnhofstrasse 1, 8213 Neunkirch ­ Gemeindeverwaltung Löhningen, Herrengasse 23, 8224 Löhningen Das Objektblatt ist zudem ab dem 24. November 2022 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

2022-3629

BBl 2022 2772

BBl 2022 2772

Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 10. Januar 2023 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern Auskünfte:

21. November 2022

2/2

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)