Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7286 Widersprechende Nölken Hygiene Products GmbH, Gewerbegebiet «Im Nassen 4», D-53578 Windhagen (Deutschland), internationale Registrierung Nr. 766 881 «fresh way» gegen Widerspruchsgegnerin «Victory-2000» EOOD, 11, Tsanko Tserkovski Str., BG-5000 Veliko Tarnova (Bulgarien), internationale Registrierung Nr. 827 084 «FRESHway» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Oktober 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7286 wird gutgeheissen.

3

Der internationalen Registrierung Nr. 827 084 «FRESHway» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die nachgenannten Waren verweigert: Klasse 03: Produits de parfumerie; lingettes imprégnées de lotions cosmétiques; aromates.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

12. Oktober 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-2757

6375