Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Martin Woodtli, Citytimes c/o Khaleej Times, Shaikh Zayed Road, POB 11243, AE-Dubai, United Arab Emirates, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 27. Januar 2005 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 25. September 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Das Verfahren H 180/04 wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2.

Die Sache wird an die Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen überwiesen, damit sie im Sinne der Erwägungen verfährt.

3.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

22. Februar 2005

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

H 180/04

2005-0343

1553

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 240.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen (4 für das Bundesblatt und 2 für die Amtliche Sammlung). Weitere Ordner werden zum Preis von Fr. 13.­ (inkl. 2,4 % Mehrwertsteuer) und Fr. 17.­ (Ausland) verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 134.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 106.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind beim Bundeamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, anzubringen.

22. Februar 2005

1554

Bundeskanzlei