Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Chur; Erstellen eines befestigten Abstellplatzes für Helikopter und Fahrzeuge vom 3. November 2005

Gestützt auf das Gesuch der Luftwaffe, Planung ­ Projekte ­ Vesuche vom 13. Oktober 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung eines befestigten Abstellplatzes für Helikopter und Fahrzeuge auf dem Waffenplatz Chur (GR) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. November 2005

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

6838

2005-2929