BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen Die Befragung oder Anhörung einer Person per Telefon- oder Videokonferenz im Rahmen eines ausländischen Zivilprozesses soll erleichtert werden. Die Erklärung der Schweiz zu den Artikeln 15­17 des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 sowie die Artikel 11 f. des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht sollen entsprechend angepasst werden.

Datum der Eröffnung: 23. November 2022 Vernehmlassungsfrist: 9. März 2023 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/18/cons_1

30. November 2022

2022-3810

Bundeskanzlei

BBl 2022 2919

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