Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6893 Widersprechende/r Atlas Design AB, SE-402 42 Göteborg, notorische Marke «ATLAS DESIGN» gegen Widerspruchsgegner/in WYTWÓRNIA KLEJOW I ZAPRAW BUDOWLANYCH «ATLAS», PL-91-222 LÓDZ, IR-Marke Nr. 812 942 «atlas» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. Mai 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6893 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

25. Mai 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2005-1304