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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Wangen an der Aare; Wpl. Wangen a. Aare / Wiedlisbach, Ersatzneubau Mehrzweckhalle Mitwirkung und Anhörung vom 15. Dezember 2022 Gemeinde:

Wangen an der Aare

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Mitte

Gesuchsunterlagen:

Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen

Gegenstand:

Auf dem Kasernenareal (Insel) soll die bestehende Mehrzweckhalle zurückgebaut und an deren Stelle eine Freifläche geschaffen werden. Der Ersatzneubau soll auf dem bisherigen Rasensportplatz südlich des Unterkunftsgebäudes S1 erstellt werden.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungs-verordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).

Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

2022-4021

BBl 2022 3087

BBl 2022 3087

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 16. Dezember 2022 bis 30. Januar 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Städtli 4 Postfach 228 3380 Wangen an der Aare Gemeinde Wiedlisbach Hinterstädtli 13 4537 Wiedlisbach Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

Aussteckung / Profilierung

15. Dezember 2022

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Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport