Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7172 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, internationale Registrierung Nr. 722 222 HUNTER'S GLEN, vertreten durch Schmauder & Partner AG, CH-8038 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Weinprolog, Verwaltungsgesellschaft mbH, Nyland 14, D-25436 Tornesch, internationale Registrierung Nr. 823 653 HUNTER'S CREEK Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Februar 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7172 wird gutgeheissen.

3

Der internationalen Registrierung Nr. 823 653 «HUNTER'S CREEK» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

16. Februar 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-0416

1723