Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Die Vorlage vereinigt die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Dies soll es dem Departement insbesondere ermöglichen, bei der Prüfung der personellen und finanziellen Aufwendungen auf die tatsächliche Auslastung der verschiedenen Ermittlungs-einheiten und die Besonderheiten der bearbeiteten Fälle Bezug zu nehmen. Um die Unabhängigkeit der Strafverfolgung zu wahren, sollen hinsichtlich der Verfahren keine Weisungen im Einzelfall zugelassen werden und die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Departements sollen klar umschrieben werden. Im Interesse der Rechtssicherheit sollen die Stellung des Bundesanwalts und der Staatsanwälte sowie die bundesanwaltschaftsinternen Weisungsrechte im Gesetz verankert werden.

Vernehmlassungsfrist: 30. Oktober 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 37, Fax 031 322 84 01, www.ofj.admin.ch Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Abgeltung der ausserordentlichen Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes Mit der vorliegenden Regelung soll der Bund die Möglichkeit erhalten, die ausserordentlichen Kosten abzugelten, die den Kantonen beim Einsatz ihrer Organe als gerichtliche Polizei des Bundes anfallen. Um eine mehrfache Abgeltung derselben Kosten auszuschliessen, soll der Bundesrat zudem regeln, wie die Auferlegung von Kosten an Parteien oder eine anderweitige Deckung ­ etwa über Einziehungen ­ zu berücksichtigen ist.

Vernehmlassungsfrist: 30. Oktober 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 37, Fax 031 322 84 01, www.ofj.admin.ch

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Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige Schaffung der notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen, um biometrische Reiseausweise zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes und dann definitiv herstellen und ausgeben zu können.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Telefon 031 324 00 89, Herr Pierre-Yves Huguenin, www.fedpol.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 (KHG) Ziel ist, den Opferschutz im Fall von nuklearen Schäden zu verbessern. Zu diesem Zweck soll die heute geltende obligatorische Versicherungsdeckung für Kernanlagen von einer Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Zudem sollen die internationalen Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie ratifiziert werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Worblenstrasse 32, 3003 Bern, Telefon 031 322 56 26, Erika Zutter, www.admin.ch/bfe Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz) Mit der Teilrevision des Waldgesetzes sollen insbesondere jene Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft sichergestellt werden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Zusätzlich soll das revidierte Gesetz Impulse für die Steigerung der Effizienz der Waldwirtschaft liefern. Zudem muss der Umgang mit der laufenden Zunahme der Waldfläche geregelt und die Ausbildungsartikel müssen der heutigen Entwicklung an den Hochschulen angepasst werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Forstdirektion, 3003 Bern, Telefon 031 324 77 78, Fax 031 324 78 66, www.umwelt-schweiz.ch

12. Juli 2005

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Bundeskanzlei