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Bundesratsbeschluss betreffend HGV-Anschluss ­ Verpflichtungskreditverschiebung, Anpassung einer Umsetzungsvereinbarung sowie Verpflichtungskrediterhöhung infolge Teuerung und MWST vom 9. November 2022

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: 1.

Der Verpflichtungskredit Ausbauten St. Gallen­St. Margrethen von 83,5 Millionen Franken (Preisstand 2003) wird zulasten der Reserven von 1,623 Millionen Franken (Preistand 2003) um 0,55 Millionen Franken erhöht.

2.

Der Nachtrag zur Umsetzungsvereinbarung Goldach­Rorschach Stadt, Doppelspurverlängerung vom 7. November 2018 wird genehmigt.

3.

Der Verpflichtungskredit für die Ausbauten St. Gallen­St. Margrethen von 101,9 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 0,424 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 0,01 Millionen Franken.

4.

Der Verpflichtungskredit für die Ausbauten Bern­Neuenburg­Pontarlier von 121,8 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Mehrwertsteuer um 1,669 Millionen Franken.

9. November 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Turnherr

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BBl 2022 3148

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