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Bundesratsbeschluss betreffend HGV-Anschluss Verpflichtungskreditverschiebung, Anpassung einer Umsetzungsvereinbarung sowie Verpflichtungskrediterhöhung infolge Teuerung und MWST vom 9. November 2022
Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: 1.
Der Verpflichtungskredit Ausbauten St. GallenSt. Margrethen von 83,5 Millionen Franken (Preisstand 2003) wird zulasten der Reserven von 1,623 Millionen Franken (Preistand 2003) um 0,55 Millionen Franken erhöht.
2.
Der Nachtrag zur Umsetzungsvereinbarung GoldachRorschach Stadt, Doppelspurverlängerung vom 7. November 2018 wird genehmigt.
3.
Der Verpflichtungskredit für die Ausbauten St. GallenSt. Margrethen von 101,9 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 0,424 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 0,01 Millionen Franken.
4.
Der Verpflichtungskredit für die Ausbauten BernNeuenburgPontarlier von 121,8 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Mehrwertsteuer um 1,669 Millionen Franken.
9. November 2022
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Turnherr
2022-4206
BBl 2022 3148
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