BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Allgemeinverfügung vom 6. Dezember 2022, betreffend die Genehmigung der Netznutzungspläne (NNP) für die Jahre 2024, 2025 und 2029 gemäss Art. 9b Abs. 3 EBG Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verfügt: 1.

Das BAV genehmigt die Netznutzungspläne (NNP) 2024 (Version 3.0 vom 16.11.2022), 2025 (Version 2.0 vom 16.11.2022) und 2029 (Version 1.0 vom 16.11.2022) gemäss Artikel 9b Absatz 3 EBG.

2.

In Bezug auf den NNP 2024 ersetzt diese Genehmigung diejenige vom 6. Dezember 2021.

3.

In Bezug auf den NNP 2025 ersetzt diese Genehmigung diejenige vom 2. Dezember 2019.

4.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird, soweit den NNP 2024 betreffend, die aufschiebende Wirkung entzogen.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Die Unterlagen werden gemäss NZV Artikel 9b Absatz 2 durch die Infrastrukturbetreiberinnen publiziert und stehen entsprechend auf der SBB-Homepage Trassen | SBB zur Verfügung. Auf der BAV-Homepage Bundesamt für Verkehr BAV Netznutzungskonzept und -pläne (admin.ch) wird dazu verlinkt.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gestützt auf die Artikel 44 ff. des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) binnen 30 Tagen seit der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Gemäss Artikel 20 VwVG beginnt die Beschwerdefrist auf die Eröffnung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen. Ein allfälliger Vertreter hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Die Beschwerdeinstanz erhebt vom Beschwerdeführer einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten (Art. 63 Abs. 4 VwVG).

22. Dezember 2022

Bundesamt für Verkehr Der Direktor: P. Füglistaler

2022-4161

BBl 2022 3157

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