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Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 15. Dezember 2022

1. Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Tri-floxystrobin enthalten, werden gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: ­

Baymat Plus

(W-7251)

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Flint

(W-5994)

­

Flint HG

(W-7348)

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Moon Sensation (W-6961)

­

Nativo

(W-6588)

­

Tega

(W-6448)

2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden.

Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.

5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.

20. Dezember 2022

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

2022-4160

BBl 2022 3131

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