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Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 15. Dezember 2022
1. Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Tri-floxystrobin enthalten, werden gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören:
Baymat Plus
(W-7251)
Flint
(W-5994)
Flint HG
(W-7348)
Moon Sensation (W-6961)
Nativo
(W-6588)
Tega
(W-6448)
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden.
Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.
20. Dezember 2022
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
2022-4160
BBl 2022 3131
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