BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung betreffend Armeelogistikcenter Othmarsingen, Aussenstelle Emmen; Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur; nachträgliche Projektanpassungen vom 15. Dezember 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 4. Februar 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die nachträglichen Projektanpassungen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. Dezember 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-4186

BBl 2022 3172

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