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Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 15. Dezember 2022
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Isonet T (W 7343; 6,2 mg/Dispenser (E,Z)-3,8-tetradecadien-1-yl acetate und 53,8 mg/Dispenser (E,Z,Z)-3,8,11-tetradecatrien-1-yl acetate) wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendung: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Gemüsebau Tomaten Tomaten(nur im Gewächshaus) miniermotte
Anwendungsverfahren
Auflagen
Dosierung: 800 Dispenser/ha Anwendung: vor dem Flug der 1. Generation
1
Auflagen für die Anwendung 1 Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
1
SR 916.161
2022-4210
BBl 2022 3170
BBl 2022 3170
Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19682 die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
27. Dezember 2022
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
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SR 172.021