Genehmigung der Anfluggebühren der Skyguide auf den Flughäfen Bern-Belp, Genf, Zürich, Grenchen, Lugano, St. Gallen-Altenrhein, Les Eplatures und Sion

Mit Entscheid vom 18. März 2005 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Skyguide Schweizerische AG für zivile und militärische Flugsicherung festgelegten und ab 1. April 2005 gültigen Anfluggebühren auf den Flughäfen Bern-Belp, Genf, Zürich, Grenchen, Lugano, St. Gallen-Altenrhein, Les Eplatures und Sion genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 031 325 91 40 bezogen werden.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Eine allfällige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

29. März 2005

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

2005-0572