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22.076 Botschaft über die Verpflichtungskredite zur Unterstützung internationaler Sportgrossanlässe der Jahre 2025­2029 vom 2. Dezember 2022

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen der Jahre 2025­2029.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Dezember 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2022-3974

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Übersicht Mit vorliegender Botschaft beantragt der Bundesrat die Bewilligung von Verpflichtungskrediten in der Höhe von 46,65 Millionen Franken für die Unterstützung von Sportgrossanlässen in den Jahren 2025­2029. Die Unterstützung umfasst Beiträge an die Planung und die Durchführung von Anlässen sowie an Sportfördermassnahmen, die in Zusammenhang mit Anlässen der Jahre 2025­2029 stehen.

Sportgrossanlässe sind für den Sport in der Schweiz und die Gesellschaft insgesamt von Bedeutung. Sie sind wichtige und prägende Ereignisse für die teilnehmenden Athletinnen und Athleten, für die sportbegeisterte Bevölkerung und für die austragende Region. Sie haben das Potenzial, Begeisterung und Emotionen in die Gesellschaft zu tragen. Medien, Athletinnen und Athleten, Sponsoren sowie Besucherinnen und Besucher generieren nicht nur hohe Umsätze, sondern sind auch wichtige Imageträger mit potenziell nachhaltigen Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Landes, die über den Sport hinausgehen. Sportgrossanlässe können Impulse für gewünschte Entwicklungen im Sport, im Tourismus, in der Wirtschaft und in Bezug auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auslösen.

Der Bund kann nach dem Sportförderungsgesetz internationale Sportanlässe mit Beiträgen unterstützen. Im Rahmen einer Strategie zur Unterstützung von Sportgrossanlässen in der Schweiz haben das Bundesamt für Sport und Swiss Olympic festgehalten, unter welchen Bedingungen Bund und Swiss Olympic Beiträge an Sportgrossanlässe leisten sollen. Mit der Umsetzung der Strategie soll gewährleistet werden, dass in der Schweiz durchgeführte Anlässe positive Auswirkungen auf den Sport und die Gesellschaft entfalten. Der Bundesrat hat die Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe am 1. Oktober 2021 zur Kenntnis genommen.

Im Einklang mit dieser Strategie legt der Bundesrat der Bundesversammlung mit vorliegender Botschaft einen Antrag für einen Verpflichtungskredit zur Mitfinanzierung der Organisation von Sportgrossanlässen, die in den Jahren 2025­2029 in der Schweiz stattfinden, vor. Der Antrag betrifft folgende Anlässe: ­

Biathlon-WM 2025, Lenzerheide

­

Snowboard- und Freestyle-WM 2025, St. Moritz

­

Mountainbike-WM 2025, Wallis

­

Eishockey-A-WM Männer 2026, Zürich und Freiburg

­

Ski-Alpin-WM 2027, Crans-Montana

­

Special Olympics World Winter Games 2029, Graubünden und Zürich

­

diverse Anlässe mit einer Beteiligung des Bundes von unter 1 Million Franken

Sollte der Schweizerische Fussballverband im Januar 2023 den Zuschlag für die Austragung der Fussball-EM der Frauen 2025 erhalten, wird der Bundesrat eine Bundesbeteiligung prüfen und der Bundesversammlung einen separaten Kreditantrag unterbreiten.

Der Gesamtumfang des Antrags für einen anlassbezogenen Verpflichtungskredit beträgt 28,65 Millionen Franken.

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Zusätzlich beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Verpflichtungskredit im Umfang von 18 Millionen Franken zur Mitfinanzierung besonderer Sportfördermassnahmen, die im Zusammenhang mit Sportgrossanlässen der Jahre 2025­ 2029 durch die betroffenen Sportverbände umgesetzt werden.

Ein zentraler Grund zur Unterstützung von Sportgrossanlässen durch den Bund liegt in der Nutzung der von diesen Anlässen ausgehenden Impulse für die Weiterentwicklung und Förderung des Leistungs- und des Breitensports. Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Mitfinanzierung der entsprechenden besonderen Sportfördermassnahmen eine Änderung der Sportförderungsverordnung beschlossen; die Änderung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Künftig können Massnahmen des Sportverbands mitfinanziert werden, wenn sie in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Sportgrossanlass stehen und zur Umsetzung der langfristigen Förderstrategie des Verbands beitragen. Die besonderen Fördermassnahmen bezwecken die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten und der sportlichen Leistungsfähigkeit von Zielgruppen im Hoch- und Nachwuchsleistungs- sowie im Breitensport.

Die Beiträge an Sportgrossanlässe werden im Rahmen von Subventionsverträgen zwischen dem Bundesamt für Sport und dem für den Anlass verantwortlichen Sportverband festgelegt. Bedingung für die Ausrichtung eines Beitrags ist, dass sich die betroffenen Kantone mit mindestens dem doppelten Beitrag an der Finanzierung des Anlasses beteiligen. Im Rahmen der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe hat die Trägerschaft eines unterstützten Anlasses weitere Voraussetzungen zu erfüllen, namentlich in Bezug auf die Nachhaltigkeit und die Umweltverträglichkeit des Anlasses sowie die gute Unternehmensführung.

Die Vorlage führt insgesamt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts im Umfang von 46,65 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2024­2032.

Angesichts der hohen strukturellen Defizite, die im Finanzplan 2024-2026 bestehen, werden mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch die Beiträge für die Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025­2029 von den Bereinigungsmassnahmen betroffen sein, über die der Bundesrat im 1. Quartal 2023 entscheidet.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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6 7 7 8 8

Ausgangslage 1.1 Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe 1.1.1 Ziele der Strategie 1.1.2 Massnahmen und Stand der Umsetzung 1.1.2.1 Langzeitplanungen der Sportverbände 1.1.2.2 Regelmässige Kreditbotschaften und Gesamtüberblick 1.1.2.3 Bemessung der Beiträge des Bundes 1.1.2.4 Standards für eine verantwortungsvolle, effiziente und umweltverträgliche Planung und Durchführung des Anlasses 1.1.2.5 Koordinationsstelle Sportgrossanlässe 1.1.2.6 Unterstützungspraxis bei wiederkehrenden internationalen Sportanlässen 1.2 Übersicht der vergebenen und sich in Planung befindenden Sportgrossanlässe 1.3 Anlass des Finanzbegehrens 1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung

9 9 11 13 13 14 15 16

2

Vernehmlassungsverfahren

16

3

Inhalt des Kreditbeschlusses 3.1 Antrag des Bundesrates 3.2 Projekte 3.2.1 Generelle Bemerkungen zum Stand der Vorbereitungsarbeiten in den Projekten 3.2.2 Anlässe im Rahmen der WM-Strategie von Swiss-Ski 3.2.2.1 Allgemeine Ziele 3.2.2.2 Biathlon-Weltmeisterschaft 2025 3.2.2.3 Snowboard- und Freestyle-Weltmeisterschaft 2025 3.2.2.4 Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2027 3.2.3 Mountainbike-Weltmeisterschaft 2025 3.2.4 Eishockey-A-WM der Männer 2026 3.2.5 Special Olympics World Winter Games 2029 3.2.6 Anlässe mit einer Beteiligung des Bundes von unter 1 Million Franken 3.2.7 Projekte in Planung 3.2.7.1 Fussball-EM der Frauen 2025 3.2.7.2 Weitere Projekte

16 16 17

Auswirkungen 4.1 Auswirkungen auf den Bund

33 33

4

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17 19 19 20 23 25 26 28 30 32 32 32 33

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4.2 4.3 5

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 5.3 Erlassform 5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 5.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes 5.5.1 Bedeutung der Subvention für die Erreichung der angestrebten Ziele 5.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung 5.5.3 Befristung der Subvention

35 35 35 35 36 36 36 36 37 37 37

Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite zur Unterstützung internationaler Sportgrossanlässe der Jahre 2025­2029 (Entwurf) BBl 2023 12

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Botschaft 1

Ausgangslage

In der Schweiz finden jedes Jahr Sportanlässe mit internationaler Beteiligung in verschiedensten Sportarten statt. Als Sportgrossanlässe werden im Folgenden Wettkämpfe bezeichnet, die von einem internationalen Sportverband an einen Austragungsort vergeben werden. Es handelt sich dabei einerseits um Weltmeisterschaften (WM) und Europameisterschaften (EM), die unregelmässig und in grösseren Zeitabständen durchgeführt werden. Andererseits sind auch internationale Sportanlässe gemeint, die Teil einer jährlich stattfindenden internationalen Wettkampfserie (z. B.

Ski-Weltcup, Leichtathletikmeetings) sind.

Sportgrossanlässe sind für den Sport in der Schweiz und die Gesellschaft insgesamt von Bedeutung. Sie sind Höhepunkte in der Karriere der teilnehmenden Athletinnen und Athleten sowie für die jeweiligen Sportarten und -verbände. Sie sind wichtige und prägende Ereignisse für die sportbegeisterte Bevölkerung und für die austragende Region. Sie haben das Potenzial, Begeisterung und Emotionen in die Gesellschaft zu tragen. Erfolgreich durchgeführte Anlässe prägen das Image der austragenden Nation in der Welt. Medien, Athletinnen und Athleten, Sponsoren sowie Besucherinnen und Besucher generieren nicht nur hohe Umsätze, sondern sind auch wichtige Imageträger mit potenziell nachhaltigen Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Landes, die über den Sport hinausgehen. Sie können als Impulsgeber für gewünschte Entwicklungen im Sport, in der Kultur, im Tourismus, in der Wirtschaft und in Bezug auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Sie können relevante Botschaften in Bezug auf ethische Werte und Nachhaltigkeit transportieren. Aufgrund dieses Potenzials engagieren sich private Akteure und die öffentliche Hand mit vielfältigen Interessen für die Durchführung von Sportgrossanlässen im eigenen Land.

Der Bund kann gemäss Artikel 17 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 (SpoFöG) internationale Sportanlässe mit Beiträgen unterstützen. Im Rahmen einer Strategie zur Unterstützung von Sportgrossanlässen in der Schweiz haben das Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, festgehalten, mit welchen Zielen und unter welchen Bedingungen Bund und Swiss Olympic Sportgrossanlässe unterstützen sollen. Mit der Umsetzung der Strategie soll gewährleistet werden, dass in der
Schweiz durchgeführte Anlässe positive Auswirkungen auf den Sport und die Gesellschaft entfalten. Die Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe wurde am 30. August 2021 verabschiedet und vom Bundesrat am 1. Oktober 2021 zur Kenntnis genommen.2 In der Strategie ist vorgesehen, der Bundesversammlung in regelmässigen Abständen eine Botschaft mit Kreditanträgen für die Unterstützung von geplanten Sportgrossanlässen vorzulegen.

1 2

SR 415.0 Die Strategie ist abrufbar unter: www.baspo.admin.ch > Sportförderung > Leistungssportförderung > Sportgrossanlässe.

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1.1

Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe

Die Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe wurde vom BASPO und von Swiss Olympic unter Einbezug von Sportverbänden, Veranstaltern, Kantonen und Fachpersonen erarbeitet.

1.1.1

Ziele der Strategie

Mit der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe wollen das BASPO und Swiss Olympic folgende Ziele erreichen: ­

Der Nutzen von Sportgrossanlässen für den Sport, die Gesellschaft und die Wirtschaft soll im Fokus der Unterstützungsleistungen von Bund und Swiss Olympic stehen. Vorgaben und Unterstützungsprozesse sollen so ausgerichtet werden, dass ein möglichst hoher Nutzen erzielt wird.

­

Sportgrossanlässe sollen verstärkt als Instrument zur Sportförderung dienen. Sportgrossanlässe sind als Teil der Förderstrategie eines Sportverbands zu verstehen und von diesem gezielt und langfristig zu planen. Sie können als Hebel für die Umsetzung und Beschleunigung von Sportfördermassnahmen für den Hoch- und Nachwuchsleistungssport sowie den Breitensport genutzt werden. Im Zusammenhang mit einem Sportgrossanlass kann der zuständige Verband zielgerichtet Sportfördermassnahmen entwickeln, bewerben und inszenieren. Dank der mit einem Sportgrossanlass verbundenen Kommunikationsplattform erhöhen sich die Chancen, Dritte für die Unterstützung von spezifischen Sportfördermassnahmen zu gewinnen.

­

Es soll eine möglichst hohe Planungssicherheit für alle an einem Projekt beteiligten Partner erreicht werden. Frühzeitige Entscheide über die Unterstützung eines Projekts stärken die Position der Sportverbände und Veranstalter im internationalen Wettbewerb und verringern die Planungsrisiken aller Beteiligten. Auch die rechtzeitige Abstimmung der Interessen, die von den öffentlichen und privaten Akteuren mit einem Anlass verbunden werden und deren Unterstützungsbereitschaft beeinflussen, trägt zur Erhöhung der Planungssicherheit bei.

­

Die Koordination der Initiativen zur Durchführung eines Sportgrossanlasses unter den Sportverbänden soll gefördert werden. Damit können Synergien bei der Planung und der Organisation von Anlässen genutzt sowie allfällige Konflikte in Bezug auf Zeitplanung, Kapazitäten und zur Verfügung stehende Ressourcen vermieden werden.

­

Effizienz und Nachhaltigkeit bei der Planung und der Durchführung von internationalen Sportgrossanlässen in der Schweiz sollen erhöht werden.

Dazu sollen die Verantwortlichen eines Projekts auf dem Erfahrungsschatz der privaten und öffentlichen Partner aufbauen können. Standards der guten Unternehmensführung sind einzuhalten. Sportgrossanlässe sollen im Einklang mit den Klimazielen des Bundesrates umgesetzt werden, indem der Einsatz erneuerbarer Energien angestrebt wird und energetische CO2-Emissionen 7 / 38

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weitgehend verhindert oder gegebenenfalls kompensiert werden. Mit ihrer Ausstrahlungskraft können Sportgrossanlässe bezüglich Umweltverträglichkeit einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Gesellschaft leisten.

­

1.1.2

Das Potenzial der wiederkehrenden Anlässe soll genutzt und die Fördertätigkeit unterstützender Stellen ­ insbesondere auch der Kantone und Gemeinden ­ den Interessen entsprechend ausgestaltet werden. Jährlich wiederkehrende internationale Sportgrossanlässe sind für die Schweiz und insbesondere für die jeweiligen Regionen von erheblicher sportpolitischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Im Gegensatz zu einmaligen Veranstaltungen sind die jährlich wiederkehrenden Anlässe in der Regel stärker in die kantonalen, regionalen und lokalen Standort-, Tourismus- und Wirtschaftsförderstrukturen eingebunden. Der Bund erachtet deshalb die finanzielle Unterstützung dieser Anlässe besonders auch als Aufgabe der Kantone, der Austragungsregionen und der Gemeinden. Die wiederkehrenden Anlässe stehen teilweise vor vergleichbaren Herausforderungen wie einmalige internationale Sportgrossanlässe in der betreffenden Sportart. Dies ermöglicht die Nutzung von Synergien.

Massnahmen und Stand der Umsetzung

Die Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe legt verschiedene Massnahmen fest, um die Ziele nach Ziffer 1.1.1 zu erreichen. Nachfolgend werden Vorgehen und Stand der Umsetzung der zentralen Massnahmen dargestellt:

1.1.2.1

Langzeitplanungen der Sportverbände

Die Sportverbände erarbeiten eine langfristige Sportanlassplanung mit einer Perspektive von 8 bis 12 Jahren, die laufend aktualisiert wird. Die Verbände verstehen die langfristige Sportanlassplanung als Teil der Sportförderstrategie des betreffenden Verbands. Damit können Sportgrossanlässe verstärkt als Treiber von Sportfördermassnahmen und Impulsgeber für konzeptionelle oder technologische Innovationen in der betreffenden Sportart dienen. Die Ziele, die ein Sportverband mit einem Sportgrossanlass verfolgt, können frühzeitig formuliert und mit den Veranstaltern, den Subventionsgebern und den möglichen Sponsoren abgestimmt werden. Langfristige Anlassplanungen ermöglichen zudem eine Koordination der Initiativen der verschiedenen Verbände.

Das BASPO hat Swiss Olympic im Rahmen der jährlichen Leistungsvereinbarung beauftragt, die Sportverbände zu einer langfristigen Anlassplanung zu verpflichten.

Swiss Olympic hat den Auftrag im Rahmen von Leistungsvereinbarungen an die Sportverbände weitergegeben. Der Nachweis einer langfristigen Sportanlassplanung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Unterstützung eines Anlasses durch den Bund.

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1.1.2.2

Regelmässige Kreditbotschaften und Gesamtüberblick

Für die Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen, wie sie in der Schweiz immer wieder auch in weniger verbreiteten Sportarten stattfinden, hat der Bundesrat in den letzten Jahren im Rahmen des Voranschlags regelmässig einen Betrag von rund 1 Million Franken beantragt. Im Durchschnitt der letzten Jahre fanden in der Schweiz jährlich rund 8­12 internationale Sportanlässe statt, welche die Beitragsvoraussetzungen erfüllten. Im Rahmen dieser pro Jahr beantragten Mittel können in der Regel Beiträge bis höchstens 300 000 Franken geleistet werden. Um Anlässe in vergleichsweise grösseren Dimensionen bedarfsgerecht unterstützen zu können, reichen die regelmässig pro Jahr beantragten Mittel nicht aus. Die entsprechend erforderlichen Kreditanträge sollen gemäss der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe der Bundesversammlung in regelmässigen Abständen im Rahmen separater Kreditbotschaften unterbreitet werden.

Dieses periodisierte Vorgehen verpflichtet alle Beteiligten zu einer vorausschauenden Planung und trägt dazu bei, dass die Durchführung eines internationalen Sportgrossanlasses in der Schweiz als Instrument zur Umsetzung der Förderstrategie des Verbands verstanden und genutzt wird.

1.1.2.3

Bemessung der Beiträge des Bundes

In der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe wird zwischen Beiträgen für die Planung und die Durchführung eines Anlasses (Organisationsbeiträge) und Beiträgen zur Mitfinanzierung von Sportfördermassnahmen, die im Zusammenhang mit dem Anlass umgesetzt werden, differenziert. Über die Höhe der Beiträge soll unabhängig von den beiden Beitragsarten nach den jeweiligen Bemessungskriterien entschieden werden.

Bemessung des Organisationsbeitrags Der Organisationsbeitrag dient der Mitfinanzierung der Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Planung und der Durchführung des Anlasses stehen. Die Höhe der Kosten wird massgeblich bestimmt durch den Aufwand für die Organisation der Wettkämpfe, die Begleitung der Athletinnen und Athleten, die Bewirtschaftung des Publikumsaufkommens, die feste und die mobile Infrastruktur, die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, die Transportwege und -modelle sowie die Massnahmen zur medialen Inszenierung des Anlasses. Ebenfalls von wesentlicher Bedeutung kann eine gegenüber dem internationalen Sportverband zu leistende Zahlung für die Übertragung der Durchführungsrechte und weiterer Vermarktungsrechte sein. Je nach Anlass, Sportart und Ausgangslage im Wettbewerb um den Zuschlag durch den internationalen Sportverband kann sich die Abgeltung der Durchführungsrechte auf mehrere Millionen Franken belaufen, ohne dass damit weitere Gegenleistungen von Seiten des internationalen Verbands verbunden sind.

Die Ausrichtung eines Organisationsbeitrags des Bundes erfolgt subsidiär. Das bedeutet, dass die mit der Planung und der Durchführung eines internationalen Sportgrossanlasses in der Schweiz verbundenen Aufwände so weit wie möglich durch 9 / 38

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Mittel aus der Vermarktung des Anlasses und durch weitere private Quellen zu finanzieren sind.

Das Vermarktungspotenzial eines internationalen Sportgrossanlasses ist von der Bedeutung der Sportart in der Schweiz, den medialen Inszenierungsmöglichkeiten, dem generierbaren Publikumsaufkommen, den Erfolgsaussichten von Schweizer Athletinnen und Athleten und zahlreichen weiteren Faktoren abhängig.

Gemäss Artikel 72 Absatz 2 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20123 (SpoFöV) leistet der Bund höchstens die Hälfte des Beitrags der betroffenen Kantone an die Finanzierung eines Anlasses. Artikel 72 Absatz 3 SpoFöV nennt weitere Kriterien für die Bemessung eines Organisationsbeitrags. Zu berücksichtigen sind demnach die Bedeutung des Anlasses, die Bedeutung der Sportart in der Schweiz, die Gesamtkosten des Anlasses sowie der Umfang der Leistungen, der durch andere Stellen der öffentlichen Hand, namentlich durch die Armee und den Zivilschutz, für den jeweiligen Anlass erbracht werden.

Der Organisationsbeitrag wird an den für die betreffende Sportart zuständigen nationalen Sportverband ausgerichtet.

Je nach den bestehenden Strukturen, Rollen und Kompetenzen in den jeweiligen nationalen Sportverbänden treten diese selbst als Veranstalter eines Anlasses auf oder übertragen ihrerseits die Austragungsrechte und -pflichten an bestehende oder eigens für die Umsetzung des Anlasses eingesetzte Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Verein, Aktiengesellschaft u. a.). Bezüglich Aufteilung der Verantwortlichkeiten, Finanzierungszuständigkeiten und Nutzniessung der Vermarktungsrechte zwischen dem involvierten internationalen Verband, dem nationalen Verband und allfälligen beauftragten Durchführungsorganisationen bestehen vielfältige und teilweise für jeden Anlass wieder neu ausgehandelte Modelle und Vorgehensweisen.

Aus den oben genannten Gründen unterscheiden sich internationale Sportgrossanlässe hinsichtlich des entstehenden finanziellen Aufwands sowie der generierbaren Erträge wesentlich voneinander. In der Regel kann ein nationaler Verband oder eine entsprechende Durchführungsorganisation den entstehenden Aufwand nicht ohne Beiträge der öffentlichen Hand decken. Die Höhe der Deckungslücke verhält sich jedoch aus den oben dargelegten Gründen nicht proportional zur Grösse oder zum Gesamtaufwand
eines Anlasses.

Bemessung des Beitrags an besondere Sportfördermassnahmen Ein Hauptziel der Unterstützung von Sportgrossanlässen durch den Bund sind die von den Sportgrossanlässen ausgehenden Impulse für die Weiterentwicklung der Sportförderung. Nur wenn der verantwortliche nationale Sportverband im Kontext des Anlasses besondere Sportfördermassnahmen trifft, wird der Anlass selber unterstützt (vgl. Art. 72 Abs. 1 Bst. e SpoFöV). Mit einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung dieser Fördermassnahmen können zudem Anreize für deren möglichst wirkungsvolle Ausgestaltung gesetzt werden. Der Bundesrat hat die Voraussetzungen für die Mitfinanzierung dieser besonderen Sportfördermassnahmen in einem neuen Artikel 72a SpoFöV präzisiert und die Änderung der Verordnung auf den 1. Januar 3

SR 415.01

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2023 beschlossen. Demnach können Massnahmen des Sportverbands mitfinanziert werden, wenn sie in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Sportgrossanlass stehen. Der Sportverband hat zudem in einem Konzept den Zusammenhang zwischen der Planung und der Durchführung des Anlasses und der Wirkung der Sportfördermassnahmen darzulegen. Sodann hat er die verstärkenden Impulse, die sich durch die Einbettung der Massnahmen rund um den Anlass ergeben, zu beschreiben. Die besonderen Fördermassnahmen bezwecken die Steigerung oder Sicherung einer hohen Qualität von Sport- und Bewegungsaktivitäten oder die Erhöhung der sportlichen Leistungsfähigkeit von Zielgruppen im Hoch- und Nachwuchsleistungssport sowie im Breitensport. Die Bedeutung der Massnahmen resultiert aus einer Gesamtbeurteilung, wobei beispielsweise der Anteil der Bevölkerung, der mit einer Massnahme angesprochen wird, das sportartspezifische und sportartenübergreifende Wirkungspotenzial, die Relevanz bei der Unterstützung von allgemeinen gesellschaftlich relevanten Interessen (z. B. Gleichstellung, Inklusion usw.) und der Innovationsgrad berücksichtigt werden.

Der Beitrag hat in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Anlasses zu stehen. Die finanzielle Dimension eines Anlasses korreliert in der Regel mit dessen Ausstrahlungskraft und Wahrnehmbarkeit in der Öffentlichkeit und damit auch mit dessen Potenzial, als Impulsgeber für die Sportförderung zu dienen. Der Bundesanteil an der Mitfinanzierung beträgt höchstens die Hälfte der Kosten der Sportfördermassnahmen.

1.1.2.4

Standards für eine verantwortungsvolle, effiziente und umweltverträgliche Planung und Durchführung des Anlasses

Das BASPO und Swiss Olympic entwickeln Vorgaben an die nationalen Sportverbände und die eingesetzten Durchführungsorganisationen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, die gute Unternehmensführung (Good Governance) und die Einhaltung der ethischen Grundwerte bei der Planung und der Durchführung von Sportgrossanlässen. Die entsprechenden Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit laufenden Projekten des BASPO und von Swiss Olympic in den Bereichen Nachhaltigkeit und Ethik im Sport, die losgelöst von der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe lanciert wurden und alle Bereiche der Sportförderung in der Schweiz umfassen. Basis bildet dabei die von Swiss Olympic und dem BASPO erarbeitete EthikCharta4 im Sport, die einen übergeordneten Wertekatalog darstellt.

Ethik und gute Verwaltungsführung (Good Governance) Abgestützt auf die Ethik-Charta wurden ein Ethik-Statut und ein Meldesystem im Schweizer Sport geschaffen. Das Ethik-Statut des Schweizer Sports wurde am 26. November 2021 vom Sportparlament als oberstem Organ von Swiss Olympic

4

Die Ethik-Charta ist abrufbar unter www.swissolympic.ch > Verbände > Werte & Ethik > Neun Prinzipien für den Schweizer Sport.

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verabschiedet.5 Es hält fest, welche konkreten Verhaltensweisen nicht toleriert werden. Das Ethik-Statut ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, das Meldesystem und die Meldestelle sind seit dem 1. Januar 2022 operativ tätig.

Ergänzend zu den bisherigen Bestimmungen im Ethik-Statut legt Swiss Olympic in verschiedenen Themenbereichen konkrete Verhaltenspflichten fest. Diese betreffen unter anderem den Schutz der Umwelt vor übermässigen Belastungen und die Bekämpfung von Doping und Wettkampfmanipulation, welche im Zusammenhang mit Sportgrossanlässen von besonderer Relevanz sind. Zudem erlässt Swiss Olympic Bestimmungen zur guten Verwaltungsführung (Gouvernanzbestimmungen), die von den Akteuren im Sport einzuhalten sind. Dazu gehören Bestimmungen zur Schaffung von Transparenz in Finanzfragen, die Einführung von Amtszeitbeschränkungen, die Pflicht, für eine ausgewogene Geschlechtervertretung in Leitungsorganen zu sorgen, die Schaffung von Mitbestimmungsrechten für Direktbetroffene (namentlich Athletinnen und Athleten) und Massnahmen des Datenschutzes.

Das Treffen der notwendigen Vorkehrungen zur Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze ist eine Voraussetzung für die Ausrichtung von Finanzhilfen des Bundes an die nationalen Sportverbände oder an andere Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen.

Umweltverträglichkeit Ergänzend zu den Vorgaben für die Sportverbände im Rahmen der Ethik-Charta verpflichtet das BASPO Swiss Olympic und seine Mitglieder im Rahmen einer jährlichen Leistungsvereinbarung zu einem verantwortungsvollen, umwelt- und klimaschonenden Agieren. Unterstützt werden die Sportverbände in diesem Zusammenhang unter anderem durch die von Bund (vertreten durch das Bundesamt für Umwelt, das BASPO und das Bundesamt für Raumentwicklung), verschiedenen Kantonen und Städten getragene Plattform «saubere-veranstaltung.ch». Bei Sportgrossanlässen mit einem Budget von über 10 Millionen Franken verpflichtet Swiss Olympic die Sportverbände und Veranstalter zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Darüber hinaus hat Swiss Olympic zusammen mit verschiedenen Mitgliedsverbänden und Partnerorganisationen das Programm «Sport schützt Umwelt» lanciert. Die Unterzeichnenden verpflichten sich mittels Commitments zum ganzheitlichen Umweltschutz im Sport sowie zur Kommunikation der entsprechenden Massnahmen,
unter anderem bei der Organisation von Sportgrossanlässen. Im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgasemissionen unterstützt Swiss Olympic seine Mitglieder bei der Anwendung eines für den Sport entwickelten CO2-Bilanzierungsinstruments.

In einem nächsten Schritt werden diese Massnahmen mit einem spezifischen Fokus auf das nachhaltige Management von Sportgrossanlässen weiterentwickelt und verbreitet. Dabei kommt der im Rahmen der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe zu etablierenden Koordinationsstelle Sportgrossanlässe eine zentrale Rolle zu. Bei der Unterstützung von Sportgrossanlässen mit einem Budget von über 10 Millionen Franken werden die Sportverbände zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Standards der Global-Reporting-Initiative oder einem vergleichbaren Standard

5

Das Ethik-Statut des Schweizer Sports ist abrufbar unter: www.swissolympic.ch > Verbände > Werte & Ethik > Ethik-Statut.

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verpflichtet. Ebenso wird die Anwendung eines CO2-Bilanzierungstools und die entsprechende Berichterstattung als Voraussetzung für einen Bundesbeitrag verlangt.

1.1.2.5

Koordinationsstelle Sportgrossanlässe

Die Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe sieht den Aufbau einer Koordinationsstelle Sportgrossanlässe unter der Leitung des BASPO vor. Swiss Olympic beteiligt sich an der Umsetzung und Finanzierung der Koordinationsstelle. Diese Stelle ist insbesondere zuständig für die Sammlung und die Vermittlung von Wissen zur Planung und Durchführung von Sportgrossanlässen, insbesondere betreffend: ­

Nutzung eines Sportgrossanlasses als Impulsgeber für Entwicklungen und positiven Wirkungen in den Bereichen Sport, Wirtschaft und Gesellschaft;

­

Sicherstellung hoher Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit, Ethik und Good Governance;

­

Rahmenbedingungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bei der Unterstützung von Sportgrossanlässen (gesetzliche Grundlagen, Bedingungen, Entscheidprozesse);

­

gesellschaftliche, technologische und sportpolitische Entwicklungen mit Auswirkungen auf die zukünftige Planung und Durchführung von Sportgrossanlässen.

Mit der Koordinationsstelle werden die nationalen Sportverbände, die Durchführungsorganisationen, die Anlagenbetreiber und weitere interessierte Kreise angesprochen. Als Produkte der Koordinationsstelle sind die direkte Beratung dieser Ansprechpartner, aber auch die Erarbeitung von öffentlich zugänglichen Informationen oder die Organisation von Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die Koordinationsstelle beteiligt sich zudem massgeblich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe. Sie übernimmt keine operativen Funktionen im Zusammenhang mit der Organisation und der Durchführung von einzelnen Sportgrossanlässen und beteiligt sich nicht an den jeweiligen Trägerschaften.

1.1.2.6

Unterstützungspraxis bei wiederkehrenden internationalen Sportanlässen

In Zusammenarbeit mit «SwissTopSport», der Vereinigung bedeutender wiederkehrender Sportanlässe in der Schweiz, analysieren das BASPO und Swiss Olympic die Herausforderungen und Bedürfnisse internationaler Sportgrossanlässe, die jährlich wiederkehrend in der Schweiz stattfinden. Gleichzeitig sollen die Analysen das Potenzial dieser Anlässe in Bezug auf die Förderziele der öffentlichen Hand aufzeigen. Der Bund beteiligt sich bei einzelnen Anlässen bereits heute in erheblichem Umfang mit Sachleistungen der Armee und mit Beiträgen an die Kosten der Zivilschutzeinsätze der Kantone, nicht aber mit direkten Finanzhilfen an die jeweiligen Veranstalter.

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Das BASPO und Swiss Olympic erarbeiten einen Gesamtüberblick zur heutigen Unterstützungspraxis der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) bei den entsprechenden Anlässen. «SwissTopSport» hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern einen ersten Analysebericht aus Sicht der betroffenen Veranstalter erstellt, der derzeit anhand von Fallbeispielen noch vertieft wird. Basierend auf diesen Grundlagen überprüft das BASPO gemeinsam mit der Armee, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Swiss Olympic, den Kantonen und weiteren Beteiligten (z. B. Tourismusregionen) das jeweilige Engagement im Zusammenhang mit wiederkehrenden Anlässen sowie Art, Umfang und Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Eine direkte Subventionierung einzelner Veranstalter wiederkehrender Anlässe durch den Bund ist auch weiterhin nicht vorgesehen.

1.2

Übersicht der vergebenen und sich in Planung befindenden Sportgrossanlässe

In der nachfolgenden Tabelle sind die Eckwerte der aktuell von den Sportverbänden geplanten Sportgrossanlässe der Jahre 2023­2029 aufgeführt (Stand Sept. 2022). Berücksichtigt sind diejenigen Sportgrossanlässe, für welche die nationalen Sportverbände bereits eine Mitfinanzierung durch den Bund beantragt haben oder einen entsprechenden Antrag in Aussicht gestellt haben. Die Entscheide über die Vergabe für die Durchführung dieser Anlässe sind grösstenteils bereits erfolgt.

Datum

Anlass

Austragungsort

2023 23.­29.1.

23.1.­5.2.

8.­12.2.

20.­30.4.

10.­16.7.

2.­13.8.

21.­27.8.

24.­27.8.

Biathlon-EM Bob- und Skeleton-WM inkl. Para-WM Bahnrad-EM Eishockey-WM U18 Männer Orientierungslauf-WM Sportkletter- und Paraclimbing-WM IQ-Foil-Windsurf-EM Orientierungslauf-EM Studierende

2.­3.9.

Outdoor-Tauziehen-WM

Lenzerheide St. Moritz Grenchen Basel / Pruntrut Flims / Laax Bern Silvaplana St. Gallen / Appenzell Oberkirch

2024 6.­13.1.

29.3.­7.4.

18.­23.6.

15.­21.7.

21.­29.9.

28.11.­15.12.

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Eishockey-WM U18 Frauen Curling-WM Männer Fecht-EM Voltige-WM Elite und EM Junioren Rad- und Paracycling-WM Handball-EM Frauen (zusammen mit Ungarn und Österreich)

Tessin Schaffhausen Basel Bern Zürich Basel

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Datum

Anlass

Austragungsort

noch offen

noch offen

noch offen

Ski-Orientierungslauf-WM Studierende (geplante Kandidatur) Staffel-WM (geplante Kandidatur)

2025 10.­23.2.

März Juni/Juli Juli 2.­14.9.

Biathlon-WM Snowboard- und Freestyle-WM Fussball-EM Frauen (geplante Kandidatur) Para-Leichtathletik-WM (geplante Kandidatur) Mountainbike-WM

Lenzerheide Engadin noch offen Nottwil Wallis

2026 15.­31.5.

Eishockey-A-WM Männer

Zürich / Freiburg

Ski-Alpin-WM Eishockey-WM U18 Frauen (geplante Kandidatur) Winteruniversiade (Kandidatur für 2027/2029 in Abklärung) Beachvolleyball-EM (Kandidatur in Abklärung)

Crans-Montana noch offen noch offen

Handball-EM Männer (zusammen mit Spanien und Portugal) Eishockey-A-WM Frauen (Kandidatur für 2028/2029 in Abklärung)

noch offen

Special Olympics World Winter Games

Chur / Arosa / Lenzerheide / Zürich

2027 noch offen noch offen noch offen noch offen 2028 noch offen noch offen 2029 6.­17.3.

1.3

Lausanne

noch offen

noch offen

Anlass des Finanzbegehrens

Im Rahmen der mit dieser Botschaft beantragten Verpflichtungskredite sollen Finanzhilfen an verschiedene internationale Sportgrossanlässe in der Schweiz in den Jahren 2025­2029 ausgerichtet werden können. Die Unterstützung erfolgt entlang der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe (vgl. Ziff. 1.1). Die Botschaft umfasst auch Anlässe, die mit einem Beitrag von unter 1 Million Franken durch den Bund unterstützt werden sollen. Zu diesem Zweck hat die Bundesversammlung in den letzten Jahren regelmässig im Rahmen des Voranschlags einen Kredit im Umfang von rund 1 Million Franken bewilligt.

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1.4

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 20206 zur Legislaturplanung 2019­ 2023 nicht enthalten. Die Verabschiedung der vorliegenden Botschaft wurde in den Jahreszielen des Bundesrates für das Jahr 2021 (Ziel 11) festgehalten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die Verabschiedung der Botschaft auf das Jahr 2022 verschoben.

2

Vernehmlassungsverfahren

Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d und e des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 20057 formulierten Voraussetzungen sind bei dieser Vorlage nicht erfüllt.

Ein Vernehmlassungsverfahren ist daher nicht notwendig.

3

Inhalt des Kreditbeschlusses

3.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung die Bewilligung eines Verpflichtungskredits im Umfang von 28,65 Millionen Franken zur Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Planung und der Durchführung folgender internationalen Sportgrossanlässe, die in den Jahren 2025­2029 in der Schweiz stattfinden (Art. 1): Anlass

Höchstbeitrag für Planung und Durchführung (in Mio. Fr.)

Biathlon-WM 2025 Lenzerheide (voraussichtliche Gesamtkosten: 11,8 Mio. Fr.)

1,6

Snowboard- und Freestyle-WM 2025 St. Moritz (voraussichtliche Gesamtkosten: 13,5 Mio. Fr.)

2,8

Mountainbike-WM 2025 Wallis (voraussichtliche Gesamtkosten: 9,8 Mio. Fr.)

1,5

Eishockey-A-WM Männer 2026 Zürich und Freiburg (voraussichtliche Gesamtkosten: 51 Mio. Fr.)

3,25

Ski-Alpin-WM 2027 Crans-Montana (voraussichtliche Gesamtkosten: 83,5 Mio. Fr.)

5,0

Special Olympics World Winter Games 2029 Graubünden und Zürich (voraussichtliche Gesamtkosten: 38 Mio. Fr.)

9,5

Diverse Anlässe mit einer Beteiligung des Bundes von unter 1 Million Franken

5,0

6 7

BBl 2020 1777 SR 172.061

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Bei den aufgeführten Beiträgen pro Anlass handelt es sich um Höchstbeiträge an die jeweiligen nationalen Sportverbände. Die tatsächliche Höhe der Beiträge an die Planung und die Durchführung dieser Anlässe richtet sich nach den Bestimmungen von Artikel 72 SpoFöV. Das BASPO legt im Rahmen eines Subventionsvertrags die tatsächliche Höhe der Finanzhilfe fest.

Zur Ausrichtung von Finanzhilfen an die Kosten von besonderen Sportfördermassnahmen (Art. 72a SpoFöV), die im Zusammenhang mit Sportgrossanlässen der Jahre 2025­2029 durch die nationalen Sportverbände getroffen werden, beantragt der Bundesrat einen separaten Verpflichtungskredit im Umfang von 18 Millionen Franken (Art. 2). Bei dessen Bewirtschaftung ist der Anzahl der in der Planungsperiode vorgesehenen Anlässe und der Absicht Rechnung zu tragen, dass Massnahmen oder Massnahmenpakete eines einzelnen Verbandes über eine Dauer von höchstens vier Jahren rund um den Anlass unterstützt werden können (Art. 72a Abs. 4 SpoFöV).

Über die Betrachtungsdauer von 2024 (erstmögliche Ausrichtung von Beiträgen für besondere Sportfördermassnahmen) bis 2032 (letztmögliche Ausrichtung von Beiträgen im Zusammenhang mit Anlässen des Jahres 2029) ergibt dies einen durchschnittlich zur Verfügung stehenden Beitrag von 2 Millionen Franken pro Jahr.

Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, zur Umsetzung von Massnahmen oder Massnahmenpaketen im Zusammenhang mit einem einzelnen Sportgrossanlass höchstens einen jährlichen Beitrag von 600 000 Franken über höchstens vier Jahre auszurichten.

Die tatsächliche Höhe der Finanzhilfen wird nach Vorliegen der konkreten Projektanträge und entsprechender Finanzierungskonzepte festgelegt. Das BASPO schliesst mit dem zuständigen Verband einen entsprechenden Subventionsvertrag ab.

Das BASPO berichtet der Bundesversammlung im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung über die zur Unterstützung von Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit Sportgrossanlässen eingesetzten Mittel (Art. 3).

3.2

Projekte

Nachfolgend werden die Projekte, die im Rahmen des mit dieser Botschaft beantragten Verpflichtungskredits für Organisationsbeiträge unterstützt werden sollen, näher beschrieben. Allen betroffenen Schweizer Sportverbänden wurde der jeweilige Zuschlag für die Austragung des Anlasses bereits definitiv erteilt. Die Anlässe finden zwischen 2025 und 2029 statt. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Botschaft sind die konkreten Planungs- und Umsetzungsarbeiten in den einzelnen Projekten unterschiedlich weit fortgeschritten.

3.2.1

Generelle Bemerkungen zum Stand der Vorbereitungsarbeiten in den Projekten

Die Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe sieht frühzeitige verbindliche Entscheide über die Unterstützung eines Projekts vor. Damit werden den verantwortlichen Sportverbänden und Durchführungsorganisationen klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung gesetzt und die Planungsrisiken für alle Beteiligten verringert. Das 17 / 38

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Vorgehen führt gleichzeitig dazu, dass zum Zeitpunkt eines Unterstützungsentscheids die Ausführungskonzepte der einzelnen Vorhaben oftmals noch nicht in den Einzelheiten festgelegt und mit den involvierten Stellen verbindlich abgestimmt sind. In einer über mehrere Jahre dauernden Phase zwischen einem Unterstützungsentscheid und der tatsächlichen Austragung eines Anlasses sind die Planungs- und Umsetzungsarbeiten fortlaufend den aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen.

Namentlich zu nachfolgenden Aspekten liegen bei den nachfolgend beschriebenen Projekten noch keine Detailplanungen vor. Diese sind bei den jeweiligen Verbänden und Durchführungsorganisationen zusammen mit privaten und öffentlichen Stellen in Erarbeitung.

Sicherheit Die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb des Wettkampfgeländes ist bei allen Anlässen Sache der Durchführungsorganisation. Diese wird in Zusammenarbeit mit den kantonalen und kommunalen Blaulichtorganisationen, privaten Sicherheitskräften und freiwilligen Helferinnen und Helfern sichergestellt. Die entsprechenden Aufwände sind Bestandteil des Austragungsbudgets. Mit den Beiträgen des Bundes an die Planung und Organisation des Anlasses werden diese Aufwände mitfinanziert.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit liegt in der Verantwortung der jeweiligen Austragungskantone oder -gemeinden. Bei Bedarf unterstützen sich die Kantone bei der Polizeiarbeit gegenseitig innerhalb der jeweiligen Polizeikonkordate oder im Rahmen eines interkantonalen Polizeieinsatzes (IKAPOL-Einsatz). Die notwendigen Koordinationsarbeiten obliegen den Kantonen. Die medizinische Sicherheit wird in Zusammenarbeit mit den für die Region zuständigen Spitälern und Notfalldiensten gewährleistet. Es bleibt für den Bund bezüglich Sicherheit der einzelnen Anlässe zu prüfen, ob für den Schutz von hochrangigen Gästen aus Wirtschaft, Politik und Sport die Unterstützung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) erforderlich ist. Gegebenenfalls werden die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten in Zusammenarbeit mit den kantonalen und lokalen Behörden getroffen.

Das Gefährdungspotenzial wird für jede Veranstaltung individuell beurteilt, wobei je nach Anlass sowie Austragungsort und -konzept andere Risiken im Vordergrund stehen können (z. B. Störungen des Veranstaltungsbetriebs, Unfälle,
unglückliche Ereignisse, Terrorismus, Straftaten). Abhängig von dieser Risikobeurteilung planen die verantwortlichen Stellen die notwendigen Schutzmassnahmen. Kantonale Polizeibehörden und private Sicherheitsfirmen verfügen über eine sehr grosse Erfahrung in Bezug auf diese Planungs- und Vollzugsarbeiten. Aus Sicht des Bundes besteht diesbezüglich kein Interventionsbedarf. Gegebenenfalls werden die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten in Zusammenarbeit mit den kantonalen und lokalen Behörden getroffen.

Nachhaltigkeit Das Organisationskomitee hat die nachhaltige Umsetzung des Anlasses sicherzustellen. Aus einer ökologischen Perspektive steht die ressourcenschonende und umweltverträgliche Durchführung des Anlasses im Vordergrund. Die nachfolgend beschriebenen Anlässe in den Schneesportarten sowie die Eishockey-A-WM Männer 2026 finden auf bestehenden Sportanlagen von nationaler Bedeutung gemäss dem 18 / 38

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nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) statt. Diese haben den entsprechenden Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit zu erfüllen. Die Erschliessung mit leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmitteln, die naturnahe Gestaltung der Flächen, die Berücksichtigung der neusten technischen Standards bezüglich Energie- und Wasserverbrauch bei Sanierungen und die Einhaltung der Vorschriften über den Natur- und Landschaftsschutz sind hierbei zentrale Bedingungen.

Sportgrossanlässe unterstehen zudem einer Bewilligungspflicht auf lokaler Ebene.

Die Einhaltung spezifischer Vorgaben im Bereich der Nachhaltigkeit aus einer ökologischen Perspektive sind in der Regel Bedingung für die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung.

Sämtliche nachstehend beschriebenen Anlässe weisen ein Gesamtbudget von über 10 Millionen Franken aus. Entsprechend den Ausführungen in Ziffer 1.1.2.4 werden die verantwortlichen Sportverbände in der Subventionsvereinbarung zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Standards der Global-Reporting-Initiative oder eines vergleichbaren Standards sowie zur Anwendung eine CO2-Bilanzierungsinstruments verpflichtet. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst auch die ökonomische und gesellschaftliche Dimension des Anlasses.

Aus einer ökonomischen Perspektive werden die Vorhaben insbesondere auf regionaler Ebene positive Wirkungen erzielen, namentlich durch Investitionen, die im Hinblick auf den Anlass geplant sind (im Zusammenhang mit den nachfolgend behandelten Vorhaben z. B. Biathlon-Arena Lenzerheide, Snowboard- und FreestyleInfrastruktur St. Moritz, Ski-Alpin- und allgemeine Tourismusinfrastruktur CransMontana), durch den Erwerb von organisatorischem und technischem Knowhow im Eventbereich oder durch die Möglichkeit zur Stärkung der Position der Austragungsorte und -regionen im Tourismusmarkt. Die langfristigen ökonomischen Wirkungen der einzelnen Anlässe sind nur bedingt quantifizierbar. Es bestehen noch keine entsprechenden Wertschöpfungsstudien zu den einzelnen Anlässen.

Aus einer gesellschaftlichen Perspektive steht bei den nachfolgend beschriebenen Anlässen die damit verbundene Sportförderung im Zentrum des Interesses des Bundes.

Die entsprechenden Ziele sind bei den einzelnen Anlässen beschrieben. Die Sportverbände leiten davon im Hinblick auf eine Subventionsvereinbarung mit dem Bund zur Mitfinanzierung des Anlasses konkrete Sportfördermassnahmen ab.

3.2.2

Anlässe im Rahmen der WM-Strategie von Swiss-Ski

3.2.2.1

Allgemeine Ziele

Mit dem Ziel, die effiziente Organisation der Veranstaltungen sicherzustellen, den Sport insgesamt nachhaltig zu entwickeln und langfristig optimale Voraussetzungen für den Schneesport in der Schweiz zu schaffen, hat der Schweizerische Skiverband (Swiss-Ski) eine «Strategie Grossevents» entwickelt. Diese ist als langfristige Anlassplanung im Sinne der Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe von Bund und Swiss Olympic zu verstehen.

Im Zusammenhang mit der Ausrichtung von WM und EM geht Swiss-Ski von einem Planungshorizont von 15 Jahren aus. Ebenfalls gekoppelt an diese Strategie sind die 19 / 38

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jährlich wiederkehrenden oder regelmässig stattfindenden Weltcup-Veranstaltungen in allen Sportarten und Disziplinen von Swiss-Ski. Ziele der Strategie sind ein nachhaltiger Kompetenzaufbau für die Durchführung der Anlässe, die bestmögliche Nutzung von Synergien, der Aufbau und die Weitergabe von Knowhow sowie die langfristige Förderung des Schneesports. Swiss-Ski hat dazu die «Swiss-Ski Weltmeisterschaften AG» gegründet, welche für die Umsetzung der «Strategie Grossevents» verantwortlich zeichnet. Diese Tochtergesellschaft, die im vollständigen Besitz von Swiss-Ski ist, soll dem Verband dazu dienen, Planungsprozesse einheitlich zu gestalten, die Kompetenzen für die Durchführung der Sportveranstaltungen langfristig zu sichern und das finanzielle Risiko des Verbandes bei Sportgrossanlässen zu reduzieren.

In der Strategie legt Swiss-Ski übergeordnete Vermächtnisziele fest, zu denen die geplanten Sportgrossanlässe einen wesentlichen Beitrag leisten sollen. So werden unter anderem die Schaffung von permanenten Trainingsmöglichkeiten für Ski-Klubs, die Nutzung von Synergieeffekten zwischen verschiedenen Sportarten sowie die Förderung der Digitalisierung in der Sportförderung und im nachhaltigen Eventmanagement als Ziele genannt. Aus einer ökologischen Perspektive kommt den Zielen im Bereich des energieeffizienten Schneemanagements und der möglichst CO2-neutralen Schneeproduktion grosse Bedeutung zu. Der Verband kooperiert diesbezüglich mit dem Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) und weiteren Partnern. SwissSki will mit seinen Sportgrossanlässen in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion wahrnehmen.

Als besondere Leuchttürme sollen die von Swiss-Ski geplanten Elite-Anlässe Biathlon-WM 2025 der Internationalen Biathlon-Union (IBU), Snowboard-, Freestyle- und Freeski-WM 2025 des internationalen Ski- und Snowboardverbands (Fédération Internationale de Ski et Snowboard [FIS]) und die Ski-Alpin-WM 2027 der FIS in der Planungsperiode 2025­2029 einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieser Zielsetzungen leisten.

3.2.2.2

Biathlon-Weltmeisterschaft 2025

Der Biathlonsport erlebt in der Schweiz seit einigen Jahren einen grossen Aufschwung und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Um ihn in der Schweiz weiterzuentwickeln und die Schweiz langfristig als Biathlon-Nation zu etablieren, hat sich Swiss-Ski für die Austragung der Biathlon-WM 2025 beworben und im November 2020 den Zuschlag der IBU erhalten. Die Biathlon-WM findet mit Ausnahme des Jahres der olympischen Winterspiele jährlich statt und dauert rund 14 Tage.

Ziele des zuständigen Sportverbands Neben den in Ziffer 3.2.2.1 dargelegten übergeordneten Zielen in Zusammenhang mit Sportgrossanlässen strebt Swiss-Ski mit der Biathlon-WM 2025 die spezifische Entwicklung des Biathlonsports in der Schweiz an. Mit regelmässigen Biathlon-Events wie Weltcuprennen und weiteren internationalen Wettkämpfen soll der Biathlonsport auf allen Stufen von der Nachwuchsförderung bis zum professionellen Spitzensport ausgebaut werden. Ausserdem sollen verschiedene Ausbauschritte in der für die 20 / 38

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Biathlon-WM vorgesehenen Biathlon-Arena Lenzerheide, die teilweise im Besitz von Swiss-Ski ist, vorgenommen werden. Dabei soll das hohe Synergiepotenzial zwischen dem Biathlonsport und verschiedenen weiteren Sportarten (Langlauf, Orientierungslauf, Trail-Running, Mountainbike oder Sportschiessen) genutzt werden. Zudem soll die hohe Qualität der Trainings- und Wettkampfbetreuung durch den Einsatz moderner Technologien sichergestellt werden. Damit können Trainings- und Wettkampfangebote auch Sportverbänden ausserhalb des Biathlonsports zur Verfügung gestellt werden.

Swiss-Ski plant rund um die WM flankierende Wettkämpfe, etwa Rollski-Meisterschaften, und innovative Trainingsangebote. Im Bereich Animation strebt der Verband die Einrichtung von permanenten flächendeckenden Angeboten im Skilanglauf und Biathlon an. Die Aktivitäten in den nationalen Leistungszentren Nordisch sollen insbesondere im Bereich der Talentförderung ausgebaut werden. Hier werden Synergien zu anderen nordischen Disziplinen mithilfe gemeinsamer Trainingsangebote genutzt.

Austragungskonzept Die Biathlon-WM findet vom 10. bis zum 23. Februar 2025 in der Biathlon-Arena auf der Lenzerheide statt. Die Biathlon-Arena erfüllt die Vorgaben des internationalen Verbands zur Durchführung einer WM. Es stehen ein moderner Schiessstand mit 30 Scheiben, homologierte Strecken für alle Wettkampfdistanzen sowie weitere Bereiche für Skitests und Trainings zur Verfügung.

Es ist mit der Teilnahme von insgesamt über 300 Athletinnen und Athleten aus über 40 Nationen sowie mit über 1000 am Anlass mitwirkenden Personen (Betreuungsteams, Medienschaffende, Freiwillige usw.) zu rechnen. Die Athletinnen und Athleten und ihre Teams werden so nah wie möglich am Wettkampfgelände untergebracht.

Der grösste Teil der mitwirkenden Personen wird im Kanton Graubünden übernachten, Zuschauerinnen und Zuschauer auch in angrenzenden Regionen in der gesamten Ostschweiz. Das Publikumsaufkommen wird auf rund 15 000 Zuschauerinnen und Zuschauer pro Tag geschätzt. Es wird mit einer TV-Übertragungsdauer von über 600 Stunden und einer Ausstrahlung in etwa 20 Ländern gerechnet.

Das Transportkonzept beruht hauptsächlich auf dem öffentlichen Verkehr und Shuttlebussen zwischen Chur/Lenzerheide und Tiefencastel; die Anreise ab diesen Orten soll im Event-Ticket inbegriffen
sein. Der Individualverkehr wird damit so stark wie möglich reduziert und die notwendigen Transportwege werden so kurz wie möglich gehalten. Bei der Anreise der Teams und der Delegationen kann auf den Erfahrungen rund um die Tour de Ski oder die Mountainbike-WM 2018 auf der Lenzerheide aufgebaut werden.

Durchführungsorganisation / Austragungsrechte Veranstalter des Anlasses ist der zu diesem Zweck gegründete Verein «Biathlon WM Lenzerheide 2025». Mitglieder des Vereins sind Swiss-Ski, die von Swiss-Ski dominierten Gesellschaften «Biathlon Arena Lenzerheide AG», «Swiss-Ski Weltmeisterschaften AG» und «Swiss-Ski Weltcup-Marketing AG», die Gemeinden Lantsch/Lenz, Vaz/Obervaz und Churwalden sowie Tourismusorganisationen der Region.

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Die Austragungsrechte wurden von der IBU an Swiss-Ski übertragen. Die Leistungen von Swiss-Ski werden von der IBU pauschal entschädigt. Die IBU ihrerseits hat die weltweiten Marketingrechte der Biathlon-WM langfristig der «Infront Sports & Media AG» übertragen. Swiss-Ski und «Infront Sports & Media AG» legen die jeweilige Rechtenutzung und -abgeltung gegenseitig fest. Die European Broadcast Union (EBU) besitzt die weltweiten Medienrechte der Biathlon-WM. Die EBU produziert das internationale TV-Signal und vertreibt die medialen Produkte.

Budget und Finanzierung Das Budget basiert auf den bisherigen Planungsarbeiten von Swiss-Ski und dem Verein «Biathlon WM Lenzerheide 2025». Zugezogen wurden Erfahrungswerte aus der Austragung bisheriger Biathlon-WM in anderen Ländern. Für die Austragung der Biathlon-WM rechnet Swiss-Ski mit Gesamtkosten von knapp 12 Millionen Franken.

Ein wesentlicher Teil der Anlassfinanzierung wird durch die Vermarktung des Anlasses, Ticketingerträge sowie Beiträge der Gemeinden und des Kantons Graubünden gedeckt. Die grössten Ausgabenposten betreffen die Nutzung der Infrastruktur und die Sicherstellung des Wettkampfbetriebs.

Das Budget für die Planung und die Durchführung des Anlasses sowie die geplanten Einnahmen ohne die Beiträge der öffentlichen Hand sind aufgrund von Erfahrungswerten realistisch. Es wird mit einem Kantonsbeitrag von 1,275 Millionen Franken für die Austragung des Anlasses gerechnet. Auf Gemeindeebene wird ein Beitrag von 2,45 Millionen Franken vorgesehen.

Die Planung und die Durchführung des Anlasses sollen mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von 1,6 Millionen Franken unterstützt werden. Die Ausrichtung eines Beitrags an besondere Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit dem Anlass wird nach Vorliegen konkreter Projektanträge geprüft.

Im Hinblick auf die Biathlon-WM werden verschiedene Investitionsmassnahmen auf dem Wettkampfgelände auf der Lenzerheide erfolgen. Diese wurden und werden teilweise über die Kredite im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) mitfinanziert. Aus dem mit dem Bundesbeschluss vom 27. September 20128 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) bewilligten Kredit wurde ein Beitrag in der Höhe von 1,5 Millionen Franken an diverse Ausbaumassnahmen geleistet. Aus dem mit dem Voranschlag 2020
bewilligten Kredit «Sportstättenbau (NASAK 4plus)»9 wurde ein Beitrag in der Höhe von 0,5 Millionen Franken an die Erweiterung der Rollskianlage geleistet. Im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 8. Dezember 202110 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) wird vorgesehen, einen Beitrag von 1,8 Millionen Franken zu leisten, um weitere Optimierungen an der Anlage umsetzen zu können, die auch im Zusammenhang mit der Austragung der WM 2025 stehen.

8 9 10

BBl 2012 8393 Abrufbar unter: www.efv.admin.ch > Finanzberichte > Bundesbeschlüsse > Bundesbeschluss 2020 mit IAFP 2021­2023 > A236.0100 Nationale Sportanlagen.

BBl 2022 305

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3.2.2.3

Snowboard- und Freestyle-Weltmeisterschaft 2025

Snowboard- und Freestyle-Skiing sind insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung sehr beliebte Sportarten. Swiss-Ski will die Strahlkraft einer WM in der Schweiz nutzen, um die verschiedenen Snowboard- und Freestyle-Disziplinen (Aerials, Freeski, Moguls, Skicross, Snowboard Alpin, Snowboardcross und Snowboard Freestyle) in der Schweiz bekannter zu machen und weiterzuentwickeln. Eine Freestyle-WM hat in der Schweiz in dieser Grösse noch nie stattgefunden. 2007 fand die SnowboardWM in Arosa, 1999 die Ski-Freestyle-WM der FIS in Meiringen/Hasliberg statt. Die Ausrichtung auf die neueren Schneesportdisziplinen ist ein wichtiger Teil der Sportförderstrategie von Swiss-Ski.

Die Weltmeisterschaft im Snowboard- und Freestyle-Skiing findet alle zwei Jahre statt und dauert knapp zwei Wochen. Die Austragung der WM 2025 wurde im Frühling 2021 von der FIS an Swiss-Ski vergeben. Swiss-Ski stellt die Koordination mit der rund einen Monat zuvor stattfindenden Biathlon-WM 2025 auf der Lenzerheide sicher. In diversen Bereichen können Synergien genutzt werden.

Ziele des zuständigen Sportverbands Swiss-Ski strebt an, die Schweiz als idealen Austragungsort für Freestyle-Sportarten und die Durchführung von regelmässigen Wettkämpfen auf höchster Stufe zu positionieren. Die Förderstrukturen sollen ausgebaut und die Schweiz zu einem attraktiven Berufsfeld für Trainerinnen und Trainer sowie Sportwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gemacht werden. Die Schneeverhältnisse ermöglichen in der Region Oberengadin von Anfang November bis Ende Mai optimale Trainingsbedingungen auf dem Schnee.

Swiss-Ski plant den Ausbau der regionalen und nationalen Trainings- und Leistungszentren Freestyle (Ski und Snowboard). Der Snowboard- und Freestyle-Sport soll mit verschiedenen Animationsangeboten in der ganzen Schweiz beworben werden. Insbesondere Kinder sollen nachhaltig für die Freestyle-Sportarten begeistert und Vereine in ihren Rekrutierungsbemühungen unterstützt werden. Die Regionalverbände werden im Rahmen einer nationalen Kampagne zur Förderung der Frauen in allen Leistungsstufen einbezogen. Ziel ist der Ausbau des Frauenanteils in den Snowboardund Freestyle-Sportarten (z. B. Girlscamps Snowboard & Freeski).

Austragungskonzept Die Snowboard- und Freestyle-WM findet Anfang bis Mitte März 2025 in St. Moritz/Engadin statt. Im
Engadin steht eine moderne und logistisch gut erschlossene Trainings- und Wettkampfinfrastruktur zur Verfügung. Diese wird für die Sportarten Snowboard und Freestyle-Skiing punktuell ergänzt (Big-Air-Anlage in St. Moritz sowie Superpipe und Slope-Style-Anlage am Corvatsch).

Es wird mit über 1200 Athletinnen und Athleten sowie Betreuerinnen und Betreuern aus über 30 Ländern gerechnet. Der Grossteil der Mitwirkenden wird nahe des Wettkampfgeländes oder zumindest im Kanton Graubünden übernachten. Das Publikumsaufkommen beträgt schätzungsweise rund 4000 Zuschauerinnen und Zuschauer pro Tag.

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Das Transportkonzept beruht hauptsächlich auf dem öffentlichen Verkehr und Shuttlebussen zwischen Chur und St. Moritz; die Anreise ab diesen Orten wird im EventTicket inbegriffen sein. Von mehreren Sammelparkplätzen zwischen Silvaplana und Samedan aus werden sämtliche Austragungsstätten über ein Park+Ride-System erschlossen. Der Individualverkehr wird damit so stark wie möglich reduziert und die notwendigen Transportwege werden so kurz wie möglich gehalten. Bei der Anreise der Teams und Delegationen fliessen ebenfalls die Erfahrungen der Ski-Alpin-WM St. Moritz 2017 und der Ski-Weltcups mit ein.

Organisation Ein lokales Organisationskomitee, der Verein «FIS Freestyle WM 2025», trägt die Verantwortung für die operative Durchführung der WM. Swiss-Ski ist im Vorstand und in der Geschäftsleitung vertreten.

Die FIS vergibt die Austragungsrechte an den nationalen Verband und an den Verein «FIS Freestyle WM 2025». Die Marketing- und Medienrechte liegen bei der FIS. Die Nutzung dieser Rechte und die entsprechenden Abgeltungen werden zwischen der FIS, Swiss-Ski und dem Verein «FIS Freestyle WM 2025» vereinbart. Vollumfänglich bei Swiss-Ski und dem Trägerverein liegen die Rechte im Bereich des Ticketings und des lokalen Sponsorings.

Budget und Finanzierung Das Budget basiert auf den bisherigen Planungsarbeiten von Swiss-Ski und des Trägervereins. Zugezogen werden Erfahrungswerte aus der Austragung bisheriger Freestyle-WM in anderen Ländern. Die Gesamtkosten für die Austragung der Snowboardund Freestyle-WM belaufen sich auf rund 13,5 Millionen Franken. Die Einnahmen aus der Vermarktung des Anlasses und die erwarteten Beiträge der Gemeinden stellen die wesentlichen Ertragsposten dar. Mit den grössten Aufwänden wird beim Wettkampfbetrieb, der Logistik, dem Betriebsaufwand und im Marketingbereich gerechnet.

Es wird mit einem Beitrag des Kantons Graubünden im Umfang von 1,5 Millionen Franken gerechnet. Von den betroffenen Gemeinden wird ein Beitrag von 4,7 Millionen Franken vorgesehen, wovon 0,7 Millionen Franken über die «Engadin Tourismus AG», getragen durch die Gemeinden der Region Maloja, an den Veranstalter ausgerichtet werden.

Die Planung und die Durchführung des Anlasses sollen mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von 2,8 Millionen Franken unterstützt werden. Die Ausrichtung eines Beitrags an
besondere Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit dem Anlass wird nach Vorliegen allfälliger Projektanträge geprüft.

Im Hinblick auf die Snowboard- und Freestyle-WM 2025 werden bezüglich der zu nutzenden Infrastruktur verschiedene Investitionsmassnahmen umgesetzt. Diese werden teilweise über den Kredit NASAK 5 mitfinanziert. Im Rahmen des NASAK 5 ist ein Beitrag vorgesehen, um die Erstellung der Superpipe- und der Slopestyle-Anlage auf dem Corvatsch zu unterstützen. Diese Infrastrukturen werden für die WM 2025 benötigt.

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3.2.2.4

Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2027

Alpine Ski-WM gehören zu den bedeutendsten und meistbeachteten Schneesportgrossanlässen. Die alpine Ski-WM ist der wichtigste Anlass der FIS. In der Schweiz wurde die WM bisher neunmal durchgeführt, zuletzt im Jahr 2017 in St. Moritz. Die FIS hat die alpine Ski-WM 2027 Ende Mai 2022 an Swiss-Ski vergeben. Die Titelwettkämpfe in den verschiedenen Alpin-Disziplinen finden alle zwei Jahre statt und dauern zwei Wochen.

Ziele des zuständigen Sportverbands Die Strahlkraft des Anlasses soll Impulse setzen, den Skisport vom Bereich Animation im Kinder- und Jugendsport über die Nachwuchsförderung bis hin zum professionellen Spitzensport weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf die WM sollen neue Zielgruppen für den Skisport angesprochen und der Breitensport gefördert werden. Mit der von Swiss-Ski verfolgten Nachwuchsstrategie sollen Strukturen und Fördergefässe optimiert und die Zusammenarbeit zwischen Regionen, Schulen und Swiss-SkiKadern intensiviert werden.

Für die alpine Ski-WM werden die Ski-Infrastrukturen in Crans-Montana modernisiert und erweitert. Die angepassten Infrastrukturen sollen nachhaltig genutzt werden, etwa für die jährlich wiederkehrenden Weltcup- und Europacup-Rennen. Mittels Investitionen in eine optimierte Trainingsinfrastruktur, beispielsweise in Pistenbeleuchtung, wird das Abendtraining ermöglicht. Die WM soll zudem Impulse für Innovationen zur Optimierung der Trainingsgestaltung auslösen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Herstellung von realitätsnahen Wettkampf- und Trainingsbedingungen in Simulatoren oder der Produktion, Auswertung und Aufbereitung von Trainingsdaten. Für die optimale Vorbereitung der WM will Swiss-Ski im Vorfeld geeignete Trainingsbedingungen für seine Athletinnen und Athleten zur Verfügung stellen. Ziel ist es, den Nachwuchs früher in den Weltcup zu integrieren und somit die Trainingsgruppen im Weltcup auszubauen.

Austragungskonzept Die WM findet in der ersten Februarhälfte 2027 in Crans-Montana statt. Es werden zwei verschiedene Pisten genutzt ­ Mont Lachaux von den Frauen, Nationale von den Männern ­ wobei beide Strecken in das gleiche Zielstadion münden.

Die Sportinfrastruktur in Crans-Montana soll an die neuesten Anforderungen im Leistungs- und Breitensport angepasst werden. Im Zuge der alpinen Ski-WM sind bauliche Massnahmen (u. a. ein neues
multifunktionales Zielstadion) geplant, welche für die jährlich wiederkehrenden Weltcup- und Europacuprennen sowie für weitere Anlässe nachhaltig genutzt werden sollen. Zusätzlich zur Sportinfrastruktur sind im Zusammenhang mit dem Anlass in Crans-Montana substanzielle Investitionen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Verkehrsinfrastruktur, der Bergbahnen, der Hotellerie und der weiteren Standortentwicklung geplant.

Insgesamt wird mit rund 500 Athletinnen und Athleten aus über 70 Ländern sowie mit weiteren 5000 Mitwirkenden gerechnet. Es werden insgesamt rund 180 000 Zuschauerinnen und Zuschauer aus der ganzen Schweiz und aus dem grenznahen Ausland erwartet. Das Transportkonzept beruht hauptsächlich auf dem öffentlichen Verkehr.

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Aus entfernten Regionen angereiste Gäste werden kostenlos mit dem öffentlichen Verkehr von Siders mit Bussen oder der Standseilbahn nach Crans-Montana transportiert. Bei der Anreise der Teams und Delegationen wird auf den Erfahrungen rund um die alpinen Ski-Weltcups, der Tour de Romandie, der Tour de Suisse sowie des Golfturniers der Omega European Masters Serie in Crans-Montana aufgebaut.

Organisation Die Verantwortung für die Austragung des Anlasses liegt beim Verein «Ski Alpin WM Crans-Montana 2027». Swiss-Ski hält den Vorsitz im Verein. Das Co-Präsidium und weitere Vorstandsmitglieder werden durch Vertreterinnen und Vertreter des Austragungsorts und der Region gestellt.

Die Austragungsrechte wurden von der FIS an Swiss-Ski übertragen. Die Leistungen von Swiss-Ski werden von der FIS pauschal entschädigt. Die FIS ihrerseits hat die weltweiten Medien- und Marketingrechte der alpinen Ski-WM langfristig der «Infront Sports & Media AG» übertragen. Swiss-Ski und «Infront Sports & Media AG» legen die jeweilige Rechtenutzung und -abgeltung gegenseitig fest. «Infront Media AG» ist zuständig für die Produktion des internationalen TV-Signals sowie den Vertrieb der medialen Produkte. Innerhalb der FIS laufen zurzeit Diskussionen bezüglich einer zukünftig noch stärker zentralisierten Vermarktung der WM durch die FIS. Die entsprechenden Auswirkungen auf die Veranstalter der WM sind derzeit noch nicht abschliessend geklärt.

Budget und Finanzierung Bei der Budgetierung des Anlasses konnte Swiss-Ski auf die Erfahrungswerte aus der Austragung der Ski-WM 2017 zurückgreifen. Die Gesamtkosten für die Austragung der WM belaufen sich auf knapp 84 Millionen Franken. Das Budget für die Planung und die Durchführung des Anlasses sowie die geplanten Einnahmen ohne die Beiträge der öffentlichen Hand sind aufgrund von Erfahrungswerten realistisch. Vom Kanton Wallis und von der Gemeinde Crans-Montana wird insgesamt ein Beitrag von mindestens 14 Millionen Franken erwartet.

Die Planung und die Durchführung des Anlasses sollen mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von 5 Millionen Franken unterstützt werden. Die Ausrichtung eines Beitrags an besondere Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit dem Anlass wird nach Vorliegen allfälliger Projektanträge geprüft.

Im Hinblick auf die alpine Ski-WM werden verschiedene Investitionen
im Infrastrukturbereich auf dem Wettkampfgelände in Crans-Montana erfolgen. Soweit diese Investitionen auf der eigentlichen Sportanlage anfallen, werden sie teilweise über den Kredit NASAK 5 mitfinanziert. Im Rahmen des NASAK 5 wird vorgesehen, einen Beitrag von 4 Millionen Franken zu leisten, um die Erstellung des Zielstadions und weiterer Anlagenteile zu unterstützen.

3.2.3

Mountainbike-Weltmeisterschaft 2025

Die Schweiz gehört zu den führenden Mountainbike-Nationen. In der Königsdisziplin Cross-Country belegt die Schweiz im Nationenranking sowohl bei den Frauen als 26 / 38

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auch bei den Männern den Spitzenplatz. Internationale Mountainbike-Titelkämpfe auf Schweizer Boden bewegen die Massen und lösen eine grosse Begeisterung aus, wie zuletzt die Cross-Country- und Downhill-WM 2018 in Lenzerheide gezeigt hat. Auch im Breitensport gehört das Mountainbike-Fahren zu den beliebtesten Sportarten. Der Schweizerische Radsportverband (Swiss Cycling) reichte zusammen mit Partnern im Juni 2020 die Bewerbung für die erstmalige Austragung einer kombinierten Mountainbike-WM beim internationalen Radsportverband (Union Cycliste Internationale [UCI]) ein und erhielt im September 2020 den Zuschlag. Zum ersten Mal in der Geschichte der Mountainbike-WM werden die Titelkämpfe in den verschiedenen Disziplinen miteinander verbunden. Ausgetragen werden die Wettkämpfe an verschiedenen Orten im Kanton Wallis. Die Wettkämpfe dauern zwei Wochen.

Ziele des zuständigen Sportverbands Mit dem Projekt soll der Mountainbike-Sport insgesamt und das Wallis als Destination zur Ausübung der Sportart als Breiten- und Leistungssport weiterentwickelt werden. Mit seiner Topografie und der bestehenden Infrastruktur bietet das Wallis ideale Voraussetzungen für den Radsport. Im Bereich Breitensport soll das Publikum animiert werden, die kurzen Wege zwischen den Wettkampfstätten mit dem Velo oder dem E-Bike zurückzulegen. Zudem soll das Angebot an Ausbildungs- oder Fortbildungskursen mit zertifizierten Mountainbike-Lehrerinnen und -Lehrern unter dem Label «Swiss Cycling Bike Guide» ausgebaut werden.

Die Förderung des Mountainbike-Sports wird mit der Schaffung eines Trainingszentrums auf nationalem Niveau intensiviert. Es dient der Rekrutierung von Nachwuchsathletinnen und -athleten und der langfristigen Talentförderung. Zudem will der Verband die Nachwuchsförderung in den Schulen verstärken. Rund um den Anlass werden Aktivitäten für die breite Bevölkerung durchgeführt und Jugendprojekte umgesetzt mit dem Ziel, den Radsport und das Radfahren attraktiver zu gestalten.

Austragungskonzept Die WM findet vom 2. bis zum 14. September 2025 an mehreren Austragungsorten im Kanton Wallis (Monthey, Region Dents du Midi, Verbier, Sitten, Crans-Montana, Leukerbad, Val d'Anniviers, Grächen und Zermatt) statt.

Es werden Wettkämpfe in sieben Disziplinen (Cross-Country, Downhill, Enduro, Shorttrack, Pumptrack, E-MTB und Marathon)
durchgeführt. Dazu werden vorwiegend die vorhandenen Infrastrukturen genutzt. Einzelne Infrastrukturen gilt es zu modernisieren (z. B. Downhillstrecke in der Region Dents du Midi) oder temporär oder neu zu schaffen (z. B. Pumptrack in Monthey).

Insgesamt wird mit über 1500 Athletinnen und Athleten, über 1000 Offiziellen und eingeladenen Gästen, rund 300 Medienschaffenden und insgesamt rund 200 000 Zuschauerinnen und Zuschauern gerechnet.

Zusammen mit den lokalen Partnern setzt der Verein «MTB UCI Valais 2025» ein multimodales Mobilitätskonzept um. Der öffentliche Verkehr steht dabei im Vordergrund. Die lokalen Mobilitätspartner der Region werden in eine gesamtkantonale Transportstrategie eingebunden, die Detailplanung pro Austragungsort erfolgt auf lokaler Stufe durch die lokalen Organisationskomitees.

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Organisation Die Hauptverantwortung für die Durchführung der Mountainbike-WM liegt beim Trägerverein «MTB UCI Valais 2025». Im Verein sind Swiss Cycling, der kantonale Radsportverband (Fédération Cycliste Valaisanne), die kantonale Standortförderung Valais/Wallis Promotion sowie weitere lokale Organisationen vertreten. Der Verein ist für die zentralen sporttechnischen, administrativen, finanziellen und vermarktungsspezifischen Fragestellungen zuständig. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Wettkampfstätten arbeitet der Verein mit lokalen Organisationskomitees an den Austragungsorten der jeweiligen Disziplinen zusammen und schliesst mit ihnen Verträge ab.

Die UCI hat die Austragungs- und einen Teil der Marketing- und Medienrechte direkt an den Verein «MTB UCI Valais 2025» übertragen. Die Abgeltung des Vereins für die Nutzung dieser Rechte (Fee) beträgt 1 Million Franken.

Budget und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Austragung der Mountainbike-WM belaufen sich auf knapp 10 Millionen Franken. Das Budget für die Planung und die Durchführung des Anlasses sowie die geplanten Einnahmen ohne die Beiträge der öffentlichen Hand sind aufgrund von Erfahrungswerten realistisch. Der Kanton Wallis hat einen Beitrag von 2 Millionen Franken zugesichert, von Seiten der involvierten Gemeinden sind Beiträge im Umfang von rund 1,7 Millionen Franken vorgesehen.

Die Planung und die Durchführung des Anlasses sollen mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von 1,5 Millionen Franken unterstützt werden. Die Ausrichtung eines Beitrags an besondere Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit dem Anlass wird nach Vorliegen allfälliger Projektanträge geprüft.

3.2.4

Eishockey-A-WM der Männer 2026

Der Eishockeysport ist in der Schweiz äusserst beliebt. Die Schweizer EishockeyNationalmannschaft gehört zur Weltspitze; sie liegt in den Top Acht in der Weltranking-Liste 2022 der Internationalen Eishockeyföderation (International Ice Hockey Federation [IIHF]). In der Schweiz finden regelmässig Eishockey-Grossanlässe statt, zuletzt die Eishockey U18-WM der Männer 2015 in Zug und Luzern. Nach der erfolgreichen Bewerbung für die Austragung der Eishockey-WM der Männer im Mai 2020 in Zürich und Lausanne musste der Anlass pandemiebedingt abgesagt werden. Die Dachorganisation des Schweizer Eishockeys (Swiss Ice Hockey Federation [SIHF]) hat sich sodann für die nächstmögliche Austragung der WM im Jahr 2026 beworben und im Mai 2022 den Zuschlag erhalten. Im Rahmen einer Anlassstrategie hat die SIHF zudem den Zuschlag für die U18-WM der Männer im April 2023 (Austragungsorte Basel und Pruntrut) sowie für die U18-WM der Frauen (Austragungsorte noch offen) erhalten. Die SIHF plant weitere Kandidaturen, nämlich zur Durchführung einer weiteren Eishockey-U18-WM der Frauen im Jahr 2027 und einer Eishockey-A-WM der Frauen im Jahr 2028 oder 2029.

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Ziele des zuständigen Sportverbands Die SIHF plant im Hinblick auf die Eishockey-WM verschiedene Projekte, die im Rahmen der Strategie «Road to 2026» umgesetzt werden. Diese Projekte verfolgen das Ziel, die Nachwuchsförderung sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport, den Amateurbereich, das Fraueneishockey und das Schiedsrichterwesen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln. Durch geeignete Angebote von hoher Qualität für Kinder und Jugendliche soll der Eishockeysport früh erlebt und die Nachwuchsförderung sichergestellt werden. Die SIHF verfolgt eine Bildungsstrategie mit dem Ziel, die Aus- und Weiterbildung der Athletinnen und Athleten und der Funktionärinnen und Funktionäre (Schiedsrichterwesen, Trainerbildung) nachhaltig zu fördern. Im Bereich E-Learning sollen neue Inhalte produziert und für Interessierte öffentlich zugänglich gemacht werden. Zu den ethischen Prinzipen wird eine Respekt-Kampagne lanciert, die auf und neben dem Eisfeld Wirkung entfalten soll. Zusätzlich plant der Verband im Hinblick auf die Durchführung der WM im Jahr 2026 eine umfangreiche Studie in Bezug auf Nachhaltigkeit im Eishockeysport und von Sportgrossanlässen in der Schweiz.

Austragungskonzept Die Veranstaltung findet vom 15. bis zum 31. Mai 2026 in Zürich und Freiburg statt.

Zürich wird 2026 über das neueste Eishockeystadion in der Schweiz verfügen. Als Zweitstandort wurde die Stadt Freiburg ausgewählt, die über eine den internationalen Vorgaben entsprechende Infrastruktur verfügt. Beide Stadien werden in Bezug auf Raumkonzept und nachhaltige Bauweise in Europa als vorbildlich betrachtet. Mit dieser Standortwahl wird die WM in der Deutsch- und in der Westschweiz ausgetragen.

Es nehmen rund 500 Athleten und etwa 200 Staff-Mitglieder aus 16 Ländern am Turnier teil. Die Durchführung des Turniers erfordert bis zu 1300 freiwillige Helferinnen und Helfer. Erwartet werden zudem rund 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer pro Tag; über das ganze Turnier wird mit einer Gesamtzuschauerzahl von rund 400 000 Zuschauerinnen und Zuschauern gerechnet. Dazu kommen rund 2500 Medienschaffende. Durch die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Verkehr sind kurze und umweltschonende Transportwege gewährleistet. Die Direktbeteiligten werden hauptsächlich mit Shuttle- oder Mannschaftsbussen transportiert.

Durchführungsorganisation
Veranstalterin des Anlasses ist die zu diesem Zweck gegründete «Organising Committee 2026 IIHF Ice Hockey World Championship AG». Die SIHF stellt den Präsidenten der AG und weitere Vorstandsmitglieder.

Die Austragungsrechte werden von der IIHF an die SIHF übertragen. Die SIHF überträgt diese der Veranstalterin, trägt jedoch die Verantwortung für die Durchführung des Anlasses. Der Beitrag der SIHF gegenüber der IIHF zur Abgeltung der übertragenen Austragungs- und der Vermarktungsrechte beträgt 5,8 Millionen Franken.

Budget und Finanzierung Die SIHF kann bei der Budgetierung auf die Erfahrungswerte aus der Organisation der pandemiebedingt abgesagten Eishockey-WM 2020 in Zürich und Lausanne zurückgreifen.

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Die Gesamtkosten für die Austragung der Eishockey-WM 2026 belaufen sich auf rund 51 Millionen Franken. Bei dem sehr publikumsintensiven Anlass kann ein substanzieller Teil der Einnahmen durch den Verkauf von Tickets und durch das Angebot von Hospitality-Paketen generiert werden. Auf der Ausgabenseite fallen im Personalbereich, im Bereich der Unterbringung und Verpflegung der teilnehmenden Mannschaften sowie mit der Fee zugunsten der IIHF die grössten Aufwände an.

Das Budget für die Planung und die Durchführung des Anlasses sowie die geplanten Einnahmen ohne die Beiträge der öffentlichen Hand sind aufgrund von Erfahrungswerten realistisch. Es wird mit einem Gesamtbeitrag des Kantons und der Stadt Zürich von 4,15 Millionen Franken gerechnet sowie seitens des Kantons und der Stadt Freiburg mit einem Gesamtbeitrag von 2,39 Millionen Franken.

Die Planung und die Durchführung des Anlasses sollen mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von 3,25 Millionen Franken unterstützt werden.

Die Ausrichtung eines Beitrags an besondere Sportfördermassnahmen im Zusammenhang mit dem Anlass wird nach Vorliegen allfälliger Projektanträge geprüft.

3.2.5

Special Olympics World Winter Games 2029

Die Special Olympics World Winter Games sind mit rund 3200 Teilnehmenden aus über 100 Nationen der weltweit bedeutendste Wintersportanlass für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Die World Winter Games umfassen neun Sportarten und finden jeweils ein Jahr vor den Olympischen Winterspielen statt. Special Olympics Switzerland erhielt im Juli 2021, unter Vorbehalt der finanziellen Garantien der öffentlich-rechtlichen Partner, den Zuschlag für die Austragung der Special Olympics World Winter Games 2029.

Ziele der verantwortlichen Sportorganisation Ziel von Special Olympics Switzerland ist es, zusammen mit den Sport- und den Behindertensportverbänden, den Kantonen und dem Bund im Hinblick auf den Anlass die Bestrebungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen generell und insbesondere im Sport voranzutreiben. Im Sport bestehen beste Voraussetzungen, um die autonome und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu unterstützen. Mit der Vorbereitung und der Austragung des Anlasses werden Impulse für weitere Entwicklungen hin zu einer inklusiven Gesellschaft ausgelöst. Durch die Ausstrahlungskraft des Anlasses können die Inklusion und die mit ihr verbundenen Chancen verstärkt in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit gerückt werden. Aus Sicht der Sportförderung sollen die im Zuge des Anlasses von öffentlichen und privaten Partnern getroffenen Massnahmen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen in einem Rahmen Sport treiben können, der ihren sportlichen Zielen, ihrem Leistungspotenzial und ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Mit dem Host-Town-Programm, das in möglichst allen Kantonen umgesetzt werden soll, werden der Austausch, die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt in der Schweiz gestärkt.

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Diese Ziele decken sich mit den behindertenpolitischen Zielen des Bundesrates und den laufenden Arbeiten des BASPO im Zusammenhang mit der Förderung der Inklusion im Sport.

Austragungskonzept Die World Winter Games finden vom 10. bis zum 17. März 2029 in Chur, auf der Lenzerheide, in Arosa und in Zürich (Eröffnungsfeier im Stadion Letzigrund) statt. Es finden Sportwettbewerbe in neun Sportarten statt: ­

Chur: Hallen- und Eiswettbewerbe wie Unihockey, Floor Hockey (ähnlich dem Eishockey, jedoch auf einem Hallenboden), Eiskunstlauf und Short Track (Eisschnelllaufdisziplin);

­

Lenzerheide: Schneeschuhlaufen, Tanzsport und Langlauf;

­

Arosa: Ski Alpin und Snowboard.

Ein Jahr vor den World Winter Games werden 2028 die Special Olympics National Winter Games an diesen Austragungsstätten ausgetragen. Sie dienen gleichzeitig als Testanlass für die World Winter Games 2029. An diesem sechstägigen Anlass wird mit über 800 Teilnehmenden und Coaches gerechnet.

Vor den Wettkampftagen der World Winter Games findet vom 6. bis zum 9. März 2029 während vier Tagen das Host-Town-Programm statt, in welchem den Delegationen aus allen Nationen die Schweiz als Land präsentiert wird. Das Host-Town-Programm erfolgt in Zusammenarbeit mit interessierten Städten und Gemeinden. Damit kann der Anlass zu einem gesamtschweizerisch vielbeachteten und getragenen Leuchtturm im Zusammenhang mit der Inklusion im Sport und generell in der Gesellschaft werden.

Budget und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Austragung der Special Olympic World Winter Games belaufen sich auf 38 Millionen Franken. Im Gegensatz zu anderen Sportgrossanlässen können bei den World Winter Games keine entscheidenden Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets oder aus dem Verkauf von Vermarktungs- oder Medienrechten generiert werden. Insofern wird um einen anteilsmässig vergleichsweise hohen Beitrag der öffentlichen Hand ersucht.

Zur Unterstützung der Planung und der Durchführung der Special Olympics World Winter Games 2029 wird ein Bundesbeitrag von 9,5 Millionen Franken beantragt.

Die Städte Zürich und Chur sowie die betroffenen Gemeinden leisten insgesamt einen Beitrag von 7,8 Millionen Franken, die Kantone Graubünden und Zürich zusammen einen Beitrag von 11,3 Millionen Franken. Die Beiträge des Kantons Graubünden (9,5 Mio. Fr.) sowie der Gemeinden Arosa (0,7 Mio. Fr.) und Vaz/Obervaz (0,7 Mio. Fr.) sowie des Kantons Zürich (1,8 Mio. Fr.) sind bereits verbindlich zugesichert. Die Beteiligung der Stadt Zürich in der Höhe von 2,3 Millionen Franken ist von der jeweiligen Exekutive bereits beschlossen. Die Genehmigung durch den Gemeinderat erfolgt voraussichtlich bis Ende 2022.

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3.2.6

Anlässe mit einer Beteiligung des Bundes von unter 1 Million Franken

Anlässe der Jahre 2025­2029 mit einer Beteiligung des Bundes von unter 1 Million Franken ­ in der Regel pro Anlass nicht mehr als 300 000 Franken ­ werden nachfolgend nicht nähöer beschrieben. Das BASPO entscheidet im Rahmen der Bewirtschaftung des vorliegenden Verpflichtungskredits über die Höchstbeiträge an die entsprechenden Anlässe. Dies entspricht der bisherigen Praxis bei der Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der zu diesem Zweck von der Bundesversammlung in den letzten Jahren bewilligten Mittel.

3.2.7

Projekte in Planung

Derzeit sind bei verschiedenen Sportverbänden weitere Projekte in Planung. Die entsprechenden Abklärungs- und Vorbereitungsarbeiten sind unterschiedlich weit fortgeschritten.

3.2.7.1

Fussball-EM der Frauen 2025

Im Oktober 2021 hat der Schweizerische Fussballverband (SFV) beschlossen, für die Durchführung der Fussball-EM der Frauen 2025 des Europäischen Fussballverbands (Union of European Football Associations [UEFA]) zu kandidieren. Der Anlass soll Impulse für eine substanzielle Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfussballs in der Schweiz auslösen. Der Verband will diese mit begleitenden Fördermassnahmen unterstützen. Der SFV hat die entsprechende Kandidatur am 12. Oktober 2022 bei der UEFA eingereicht. Die Vergabe des Anlasses erfolgt am 25. Januar 2023 durch den Exekutivrat der UEFA.

Die Fussball-EM der Frauen 2025 findet im Sommer statt und dauert 25 Tage.

16 Teams nehmen am Turnier teil, insgesamt werden 31 Spiele ausgetragen. Geplant ist eine Durchführung in 8 oder 9 Stadien in der Deutsch- und der Westschweiz.

Die UEFA trägt alle Aufwände, die direkt mit dem Turnierbetrieb in Zusammenhang stehen (Stadionmiete, Organisation und Durchführung der Spiele, Unterkunft/Transport der Teams, Sicherheit in den Stadien usw.). Sie profitiert im Gegenzug von allen Erträgen aus der direkten Vermarkung des Anlasses (TV-Rechte, Eintritte, Sponsoring usw.). Alle Aufwendungen ausserhalb des engeren Turnierbetriebs müssen vom SFV, von privaten Dritten oder von der öffentlichen Hand getragen werden (Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, Sicherheit ausserhalb der Stadien, öffentlicher Verkehr, Inszenierung und touristische Massnahmen in den Austragungsorten usw.).

Sollte der SFV im Januar 2023 den Zuschlag für die Austragung der Fussball-EM der Frauen 2025 erhalten, wird der Bundesrat auf der Basis eines mit den betroffenen Kantonen und Städten koordinierten Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts eine Bundesbeteiligung prüfen und der Bundesversammlung einen entsprechenden Kreditantrag unterbreiten.

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3.2.7.2

Weitere Projekte

Zu weiteren Projekten, die derzeit von verschiedenen Sportverbänden angestrebt oder vorbereitet werden (siehe Tabelle unter Ziffer 1.2), liegen noch keine konkreten Austragungs- und Finanzierungskonzepte vor. Allfällige Kreditanträge zur Unterstützung dieser Projekte werden der Bundesversammlung frühestens in 3­4 Jahren im Rahmen einer weiteren Botschaft unterbreitet.

4

Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund

Mit den beantragten Verpflichtungskrediten für die Unterstützung von Sportgrossanlässen, die in den Jahren 2025­2029 stattfinden, wird der Bundeshaushalt in der Höhe von höchstens 46,65 Millionen Franken belastet.

Der Verpflichtungskredit im Zusammenhang mit den Beiträgen für die Planung und die Durchführung der Anlässe belastet den Bundeshaushalt mit höchstens 28,65 Millionen Franken.

Die entsprechende Mehrbelastung des Bundeshaushalts beträgt 23,65 Millionen Franken und verteilt sich auf die Jahre 2024­2030. Die Mittel für die diversen Anlässe gemäss Ziffer 3.2.6 sind im Zahlenwerk bereits berücksichtigt. Bei den über mehrere Jahre dauernden Projekten fallen bereits vor dem Austragungsjahr massgebliche Aufwendungen an. Auch die besonderen Sportfördermassnahmen sollen bereits vor dem Austragungsjahr mitfinanziert werden können. Die Beiträge sollen nach Fortschritt der Kostenentwicklung ausgerichtet werden. Der endgültige Betrag wird aufgrund der Bemessungskriterien nach Artikel 72 SpoFöV erst mit der Schlussabrechnung des Projekts festgelegt und ausgerichtet. Diese erfolgt bei Grossprojekten oftmals erst im Jahr nach der Durchführung. Vorgängig dürfen nach den Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199011 höchstens 80 Prozent der Finanzhilfe ausbezahlt werden. Bei der Berechnung der jährlichen Mehrbelastung des Bundeshaushalts wird davon ausgegangen, dass im Vorjahr zum Anlass und im Austragungsjahr jeweils 40 Prozent, im Jahr nach dem Anlass die restlichen 20 Prozent ausgerichtet werden.

Der Verpflichtungskredit für die Umsetzung besonderer Fördermassnahmen im Rahmen der Sportgrossanlässe belastet den Bundeshaushalt mit 18 Millionen Franken.

Die Mehrbelastung des Bundes verteilt sich auf die Jahre 2024­2032.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und Annahmen ist mit einer jährlichen Belastung des Bundes im folgenden Umfang zu rechnen:

11

SR 616.1

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Belastung Bundeshaushalt in Mio. Fr.

Anlass / Jahr

2024

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

Total

Biathlon-WM 2025

0,64 0,64 0,32

­

­

­

­

­

­

1,6

Snowboard- und Freestyle-WM 2025

1,12 1,12 0,56

­

­

­

­

­

­

2,8

­

­

­

­

­

­

1,5

Mountainbike-WM 2025

2025

0,6

0,6

0,3

Eishockey-A-WM 2026

­

1,3

1,3 0,65

Ski-Alpin-WM 2027

­

­

Special Olympics World Winter Games 2029

­

­

Diverse Anlässe

­

1,0

2,0

2,0

2,0

Sportfördermassnahmen Total

­

­

­

­

­ 3,25

2,0

1,0

­

­

­

­

5,0

­

­

3,8

3,8

1,9

­

­

9,5

1,0

1,0

1,0

1,0

­

­

­

5,0

2,0

2,0

2,0

2,0

2,0

2,0 18,0

4,36 6,66 7,48 5,65

7,8

6,8

3,9

2,0

2,0 46,65

2,0

Der Bund wird in einem geringen Umfang zusätzliche Aufgaben im Bereich der Sicherheit und der Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee zu übernehmen haben. Dies betrifft in erster Linie den Nachrichtendienst des Bundes, den Bundessicherheitsdienst, das Grenzwachtkorps, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und die Armee. Diese zusätzlichen Aufgaben können im Rahmen der ordentlichen Budgets bewältigt werden. Es werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen benötigt.

Das Engagement der Armee und des Zivilschutzes für die Unterstützung der zivilen Behörden erfolgt im Rahmen der entsprechenden Rechtsgrundlagen (Verordnung vom 21. August 201312 über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln, Zivilschutzverordnung vom 11. November 202013).

Die Anträge der Durchführungsorganisationen werden im Rahmen der Mehrjahresplanung der Armee und des Zivilschutzes nach Möglichkeit berücksichtigt.

Weitere Leistungen des Bundes ­ beispielsweise die Leistungen des Bundesamts für Kommunikation im Zusammenhang mit der Nutzung von Funkfrequenzen und der Störungsbehebung vor Ort ­ sind durch die Veranstalter nach den gesetzlichen Vorgaben abzugelten.

Die Vorlage kann mit den bestehenden Personalressourcen umgesetzt werden.

Angesichts der hohen strukturellen Defizite, die im Finanzplan 2024­2026 bestehen, werden mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch die Beiträge für die Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025­2029 von den Bereinigungsmassnahmen betroffen sein, über die der Bundesrat im 1. Quartal 2023 entscheidet.

12 13

SR 513.74 SR 520.11

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4.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Kreditvorlage hat keine besonderen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Die Kantone und Gemeinden, in denen die Anlässe stattfinden, entscheiden in eigener Kompetenz über eine Unterstützung der betreffenden Anlässe in Form von Geld- und Sachleistungen. Den betroffenen Kantonen obliegt es zudem, für die öffentliche Sicherheit rund um einen Anlass zu sorgen. Gegebenenfalls beteiligen sich die übrigen Kantone im Rahmen eines IKAPOL-Einsatzes. Inwieweit die Kosten für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit auf die Durchführungsorganisation übertragen werden können, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

4.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Erfolgreich durchgeführte Sportgrossanlässe prägen das Image der austragenden Nation in der Welt. Medien, Athletinnen und Athleten, Sponsoren und Besucherinnen und Besucher generieren nicht nur hohe Umsätze, sondern sind auch wichtige Imageträger mit potenziell nachhaltigen Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Landes, die über den Sport hinausgehen. Die Schweiz kann sich als engagierte, zukunftsgerichtete und zuverlässige Nation präsentieren, was sich positiv auf die Volkswirtschaft auswirken kann. Sportgrossanlässe können als Impulsgeber für gewünschte Entwicklungen im Sport, in der Kultur, im Tourismus, in der Wirtschaft und in Bezug auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen, namentlich auf regionaler und lokaler Ebene, dies vor allem durch Investitionen, die im Hinblick auf den Anlass getätigt werden oder durch die Möglichkeit der Austragungsorte und -regionen, sich im Tourismusmarkt zu präsentieren und zu positionieren. Die langfristigen ökonomischen Wirkungen der einzelnen Anlässe sind nur bedingt quantifizierbar.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)14. Artikel 68 Absatz 1 BV überträgt dem Bund einen umfassenden Auftrag zur Förderung des Sports.

In Ausführung dieser Verfassungsbestimmung sieht Artikel 17 SpoFöG vor, dass sich der Bund an den Kosten für internationale Sportanlässe in der Schweiz beteiligen kann, sofern es sich um Anlässe mit weltweiter oder europäischer Bedeutung handelt, diese für den Standort Schweiz von besonderer Bedeutung sind und sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen. Dabei kann sich der Bund mit einem Beitrag höchstens bis zur Hälfte des anrechenbaren Betrags, den Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten, beteiligen (Art. 72 Abs. 2 SpoFöV). Sofern ein gesamtschweizerisches Interesse an der Durchführung eines internationalen Sport14

SR 101

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grossanlasses besteht, kann die Kostenbeteiligung des Bundes höher sein (Art. 72 Abs. 4 SpoFöV). An den Kosten für besondere Sportfördermassnahmen kann sich der Bund beteiligen, wenn die Massnahmen auf einem Förderkonzept des zuständigen nationalen Sportverbands basieren und zur Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten beitragen (Art. 72a Abs. 2 SpoFöV).

5.2

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage hat keinen direkten Zusammenhang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz und ist daher mit diesen vereinbar.

5.3

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200215 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen. Dieser untersteht nicht dem Referendum.

5.4

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die beantragten Kredite nicht der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Mit Artikel 1 des Bundesbeschlusses wird für Beiträge an einzelne Sportanlässe zwar ein einziger Verpflichtungskredit beantragt, der den Schwellenwert von 20 Millionen Franken für einmalige Subventionen insgesamt überschreitet. Da zwischen den Projekten allerdings keine Verschiebungsmöglichkeiten vorgesehen werden, sind für die Beurteilung der Unterstellung unter die Ausgabenbremse die Beiträge an die einzelnen Veranstaltungen massgebend. Da keiner der Beiträge den Schwellenwert von 20 Millionen Franken überschreitet, ist Artikel 1 des Bundesbeschlusses nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen. Auch der in Artikel 2 beantragte Verpflichtungskredit unterschreitet den Schwellenwert von 20 Millionen Franken für einmalige Subventionen, weshalb auch diese Bestimmung nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen ist.

5.5

Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die Grundsätze des Subventionsgesetzes werden eingehalten. Die Vorlage stützt sich auf eine bestehende Subventionsbestimmung. Mit den beantragten Verpflichtungskrediten soll die Unterstützung von Sportgrossanlässen als Instrument der Sportförderung weitergeführt werden.

15

SR 171.10

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5.5.1

Bedeutung der Subvention für die Erreichung der angestrebten Ziele

Die Unterstützung von Sportgrossanlässen ist nach Grundsätzen bundesstaatlicher Subsidiarität konzipiert. Der Bund tritt nicht selber als Träger und Ausrichter von Sportgrossanlässen auf. Gemäss der einschlägigen Gesetzgebung besteht die Rolle des Bundes darin, private, kommunale oder kantonale Projekte zu fördern.

Durch die Ausrichtung von Bundesbeiträgen soll gewährleistet werden, dass Sportgrossanlässe in der Schweiz stattfinden und vielfältige Wirkung in Sport, Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln können.

Die Erfahrung zeigt, dass Subventionen des Bundes bei der Finanzierung oft einen unverzichtbaren Faktor zum Gelingen eines solchen Projekts darstellen und so zur Erreichung der mit der Anlassförderung angestrebten Ziele beitragen.

5.5.2

Materielle und finanzielle Steuerung

Die Bundesversammlung benennt im Rahmen eines Verpflichtungskredits die Höchstbeiträge an die Planung und die Durchführung der einzelnen Sportgrossanlässe. Es benennt zudem im Rahmen eines Verpflichtungskredits einen Beitrag zur Unterstützung von Sportfördermassnahmen, die begleitend zu einem Sportgrossanlass durch den zuständigen nationalen Sportverband getroffen werden. Die Bewirtschaftung der Verpflichtungskredite erfolgt durch das BASPO. Dieses schliesst auf Basis von entsprechenden Beitragsgesuchen mit den zuständigen Sportverbänden Subventionsverträge ab. Es berücksichtigt dabei die Bemessungskriterien gemäss den Artikeln 72 und 72a SpoFöV. Damit wird die geforderte materielle und finanzielle Steuerung der Subvention ermöglicht.

5.5.3

Befristung der Subvention

Durch den Antrag auf Bewilligung eines Verpflichtungskredites stellt sich die Frage der Befristung oder der degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfe nicht.

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