Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7402 Widersprechende Balenciaga, 15, rue Cassette, F-75006 Paris, internationale Registrierung Nr. 805 662 BB (fig.), vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Hugo Boss AG, Dieselstrasse 12, D-72555 Metzingen, internationale Registrierung Nr. 831 749 BB (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Juni 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 7402 wird zufolge vollständiger Löschung (sog. Radiation der angefochtenen Registrierung für das Gebiet der Schweiz) als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 400 Franken wird der Widersprechenden zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

13. Juni 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-1518

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