Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion ­

Gemeinde Diverse BE, Befristete minimale Pflege, Minimale Schutzwaldpflege an Gerinneeinhängen Projekt-Nr. 411.2-BE-0011/0001

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Gemeinde Bratsch VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Bratsch, 2. Projektphase Projekt-Nr. 411.3-VS-9037/0001

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Gemeinde Schwanden bei Brienz BE, Erschliessungsanlagen, St. Niklausenbrücke Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0043

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Gemeinden Aedermannsdorf, Herbetswil, Welschenrohr, Gänsbrunnen SO, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstbetriebsgemeinschaft Hinteres Thal Projekt-Nr. 421.2-SO-0000/0006

Integralprojekte: ­

Gemeinde Bürchen VS, WB A/C Bürchen, 2. Projektphase Projekt-Nr. 401-VS-9039/0002 ­ mit folgenden Komponenten: Waldbau Waldbau bei besonderer Schutzfunktion

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Gemeinde Medel (Lucmagn) GR, Integralprojekt Medel/Lucmagn Projekt-Nr. 401-GR-9155/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen

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Gemeinde Disentis/Mustér GR, Integralprojekt Disentis/Mustér Projekt-Nr. 401-GR-9156/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen

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Gemeinde Spiringen UR, Verbauung Wilerlibach Projekt-Nr. 401-UR-9000/0004 ­ mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die 2708

2005-0917

Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

19. April 2005

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

2709

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 240.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen (4 für das Bundesblatt und 2 für die Amtliche Sammlung). Weitere Ordner werden zum Preis von Fr. 13.­ (inkl. 2,4 % Mehrwertsteuer) und Fr. 17.­ (Ausland) verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 134.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 106.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind beim Bundeamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, anzubringen.

19. April 2005

2710

Bundeskanzlei