Bundesratsbeschluss zur Volksabstimmung vom 25. September 2005 vom 27. Juni 2005

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte, beschliesst: Art. 1 Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 20042 über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit findet am 25. September 2005 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.

Art. 2 Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist den Kantonen mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

27. Juni 2005

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 2

SR 161.1 BBl 2004 7125

2005-1685

4337

Volksabstimmung vom 25. September 2005. BRB

4338