Richtplan des Kantons Aargau Genehmigung der Anpassungen 2002 und 2003 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 4. Februar 2005 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 1. Februar 2005 werden die beantragten Anpassungen des Richtplans mit folgender Änderung genehmigt: Die Anpassung 2002 zu Kapitel L 4.2 Sport/Erholung/Tourismus (Standort Golfplatz Aristau) wird als Zwischenergebnis genehmigt (Kategorienwechsel von der Festsetzung zum Zwischenergebnis). Für eine Weiterentwicklung zur Festsetzung wird der Kanton eingeladen nachzuweisen, inwieweit die Schaffung eines Golfplatzes mit den Schutz- und Entwicklungszielen des betroffenen BLN-Gebietes 1305 «Reusslandschaft» und der im Richtplan festgesetzten Landschaft von kantonaler Bedeutung vereinbar ist.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudepartement des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Telefon 062 835 32 90

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Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Telefon 031 322 40 58

15. Februar 2005

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Bundesamt für Raumentwicklung

2005-0295