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Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer von Verpflichtungskrediten für den Nationalstrassenund Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) vom 2. Dezember 2022

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds und Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 20192 über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten sowie des Bundesbeschlusses vom 25. September 20193 über den Verpflichtungskredit ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr beschliesst: 1. Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 510 700 000 Franken um 148 000 000 Franken auf 22 658 700 000 Franken erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: 1.1 Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 664 400 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 22 100 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 10 200 000 Franken.

1.2 Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 738 500 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 17 300 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 6 300 000 Franken.

1.3 Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 203 500 000 Franken wird wie folgt erhöht:

1 2 3

BBl 2007 8553 BBl 2019 8523 BBl 2020 753

2023-0038

BBl 2023 67

BBl 2023 67

i.

ii.

für die Teuerung um 79 300 000 Franken; für die Mehrwertsteuer um 12 800 000 Franken.

2. Der Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten wird von 5 663 400 000 Franken um 19 800 000 Franken auf 5 683 200 000 erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: i. für die Teuerung um 7 800 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 12 000 000 Franken.

3. Der Verpflichtungskredit ab 2019 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr von 1 102 980 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 100 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 300 000 Franken.

2. Dezember 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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