Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein, Waffenplatz Chur (Rossboden, Rheinsand); Massnahmen für die Betriebsänderungen im Hinblick auf die Durchführung der Verbandsausbildung der Mechanisierten Infanterie (VBA Mech Inf) vom 18. April 2005

Gestützt auf das Gesuch des Heeres, Kommando Ausbildung, 3003 Bern, vom 23. April 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Massnahmen für die Betriebsänderungen im Hinblick auf die Durchführung der Verbandsausbildung der Mechanisierten Infanterie (VBA Mech Inf) auf dem Waffenplatz Chur (Rossboden/Rheinsand) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

26. April 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2005-0965

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