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Genehmigung der Anpassung des Blattes E.5 «Solaranlagen» des kantonalen Richtplans Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 24. November 2022 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 11. November 2022 wird die Anpassung des Koordinationsblatts E.5 Solaranlagen (Festsetzung des Projekts Solarautobahn bei Fully) des Richtplans des Kantons Wallis mit den Aufträgen gemäss der nachfolgenden Ziffer 2 genehmigt.

2.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung des Projekts Solarautobahn bei Fully sorgt der Kanton Wallis dafür, dass: a. die Unsicherheiten insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit von den zuständigen Stellen geklärt werden, bevor die Aufnahme von Windkraftanlagen in das Projekt Solarautobahn bei Fully genehmigt wird; b. eine landschaftliche Integration der Solarautobahn gewährleistet wird, die der Bedeutung und den technischen Aspekten dieser Infrastruktur auf der Grundlage einer qualitativ hochwertigen baulichen Entwicklung gerecht wird; c. im Hinblick auf die Erteilung der Genehmigung für den Bau der Solarautobahn die Beeinträchtigung der Grundwasserleiter minimiert und der Nutzbarkeit bzw. der Nutzung des Grundwassers sowie anderen wichtigen Interessen, die potenziell berührt werden, Rechnung getragen wird.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienstelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, avenue du Midi 18, 1950 Sion, Tel. 027 606 32 51

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 50 92

1. Februar 2023

2023-0218

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 221

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