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Wiedererwägung betreffend die Verfügung des BAZL vom 22. November 2022 zur Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2023 vom 24. Januar 2023

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Die Verfügung des BAZL vom 22. November 2022 betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2023 wird teilweise in Wiedererwägung gezogen. Die Verfügung wird teilweise geändert und deren Anhang 2 teilweise ersetzt.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10a der Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

Inhalt der Verfügung:

1. Im Rahmen der Anpassungen der Luftraumstruktur der Schweiz 2023 hat das BAZL mit Verfügung vom 22. November 2022 verschiedene Schiesszonen der Armee, die bisher als Gefahrengebiete (LSD) festgelegt waren, neu in Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas; nachfolgend: LSR) umgewandelt.

2. Demzufolge wurde die Schiesszone Wasserfallen für Fliegerschiessen und militärische Fliegertätigkeiten der Armee sowie die Schiesszone Chalchtal für Schiessübungen der Armee über 250 m GND in eine LSR (nachfolgend: LSR40 Wasserfallen und LSR41

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Chalchtal) umgewandelt. Im Nachhinein wurde nun festgesellt, dass es bei der LSR40 Wasserfallen und LSR41 Chalchtal zu Abweichungen bezüglich der verfügten Koordinaten gekommen ist.

3. Dass im Aeronautical Information Circular (nachfolgend: AIC) sowie in Anhang 2 der Verfügung vom 22. Dezember 2022 nur ein Teil der Koordinaten der LSR40 Wasserfallen abgebildet war. Es wurden lediglich die Koordinaten des mittleren Sektors (LSR Wasserfallen) aufgeführt und die beiden seitlichen Sektoren (LSR Wasserfallen A und LSR Wasserfallen B) fehlten.

4. Es wurde ausserdem ein Schreibfehler betreffend die Obergrenze der LSR40 Wasserfallen in Anhang 2 der Verfügung vom 22. November 2022 festgestellt.

Im AIC wurde die Obergrenze der LSR40 Wasserfallen mit 10 500ft AMSL korrekt angegeben, aber in Anhang 2 der Verfügung dann mit 15 500ft AMSL verfügt.

5. Bei der LSR41 Chalchtal hat sich zudem gezeigt, dass zwischen dem eingegangenen Publikationsantrag und der Verfügung des BAZL vom 22. November 2022 eine Abweichung hinsichtlich der publizierten Koordinaten besteht. Das Abbild und die Koordinaten der LSR41 Chalchtal waren im AIC korrekt. In Anhang 2 der Verfügung vom 22. November 2022 wurde die LSR41 Chalchtal grafisch auch richtig dargestellt, es wurden jedoch dann versehentlich nicht aktuelle Koordinaten der LSR41 Chalchtal aus einer früheren Luftraumverfügung übernommen.

6. Diese nachträglichen Änderungen (Vervollständigung der Koordinaten und Richtigstellung der Obergrenze der LSR40 Wasserfallen sowie Korrektur der Koordinaten der LSR41 Chalchtal) stellen für die Luftraumnutzenden offensichtlich keine Nachteile dar. Da es sich um untergeordnete Berichtigungen handelt, können diese ohne separate Anhörung vollzogen werden.

7. Die Verfügung vom 22. November 2022 wird daher teilweise geändert und deren Anhang 2 wie folgt teilweise ersetzt:

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7.1 Anhang 2 zur Verfügung vom 22. November 2022 betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2023 wird teilweise in Wiedererwägung gezogen. Demnach werden die Angaben zur «LSR40 Wasserfallen» in Anhang 2 Ziffer 2 sowie zur «LSR41 Chalchtal» in Anhang 2 Ziffer 1 der Verfügung vom 22. November 2022 durch den Anhang der vorliegenden Wiedererwägungsverfügung ersetzt.

7.2 Das Dispositiv der Verfügung vom 22. November 2022 sowie die restlichen Festlegungen und Ausführungen in den Anhängen 1 und 2 zur Verfügung vom 22. November 2022 bleiben unverändert in Kraft.

7.3 Diese Änderung gilt ab dem 23. März 2023.

7.4 Diese Änderung wird im Luftfahrthandbuch der Schweiz (Aeronautical Information Publication [AIP]) publiziert.

7.5 Es wird für die vorliegende Wiedererwägungsverfügung keine Gebühr erhoben.

7.6 Diese Verfügung wird der Military Aviation Authority (MAA), der Luftwaffe und der Skyguide per Einschreiben mit Rückschein eröffnet. Eine Kopie dieser Verfügung wird allen, die gestützt auf Dispositiv-Ziffer 8b der Verfügung vom 22. November 2022 betreffend die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2023 ein Exemplar zugestellt erhielten, mit Einschreiben mitgeteilt.

Adressatenkreis:

Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Diese Wiedererwägungsverfügung wird den Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Die Wiedererwägungssverfügung kann ausserdem über die Homepage des BAZL (www.bazl.admin.ch) oder telefonisch unter der Nummer 058 467 40 53 beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, bezogen werden.

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Rechtsmittel:

31. Januar 2023

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten.

Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Christian Hegner

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Anhang zur Wiedererwägungsverfügung vom 24. Januar 2023 betreffend Verfügung des BAZL vom 22. November 2022 in Sachen Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2023 LSR40 Wasserfallen An Area defined by the following coordinates (WGS84):

Lower Limit: GND (Wasserfallen) / 4500ft AMSL (Wasserfallen A and B) Upper Limit: 10 500ft AMSL Activity: ACFT firing und MIL ACFT activities Activations max. 25 times a year; can only be activated between October and May

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LSR41 Chalchtal An Area defined by the following coordinates (WGS84):

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