BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung betreffend Regelung abweichender Höchstgeschwindigkeiten im Bereich der Ausfahrt Göschenen in Fahrtrichtung Süden, Nationalstrasse N2 vom 17. Januar 2023

Die Nationalstrasse N2 wird von der Einfahrt Wassen bis zur Ausfahrt Göschenen in Fahrtrichtung Süden mit einem Verkehrsbeeinflussungssystem ausgerüstet, welches es erlaubt den Pannenstreifen als zusätzlichen Fahrstreifen zum Ausfahren umzunutzen. Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 108 Absatz 1, 2 Buchstaben a und c, 4 und 5 Buchstabe a und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Die Höchstgeschwindigkeiten von der Einfahrt Wassen bis zur Ausfahrt Göschenen in Fahrtrichtung Süden (Nationalstrasse N2) werden durch den Einsatz von dynamischen Geschwindigkeitssignalen wie bis anhin der jeweiligen Verkehrssituation (z. B. bei Verkehrsüberlastungen, Unterhaltsarbeiten, Ereignissen, etc.) angepasst.

Neu wird der Bereich mit zwei zusätzlichen Signalquerschnitten verdichtet. Die Steuerung erfolgt verkehrsbelastungsabhängig.

II Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten.

Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte

1 2

SR 741.01 SR 741.21

2023-0183

BBl 2023 202

BBl 2023 202

Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.

31. Januar 2023

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

2/2