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Bundesbeschluss über die Einführung einer Regulierungsbremse

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 20221, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 159 Abs. 3 Bst. d Der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen jedoch: 3

d.

Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse über die Genehmigung völkerrechtlicher Verträge nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3, die: 1. für eine im Gesetz festgelegte Mindestanzahl von Unternehmen eine Erhöhung der Regulierungskosten zur Folge haben, oder 2. für die Unternehmen gesamthaft eine Erhöhung der Regulierungskosten zur Folge haben, die einen im Gesetz festgelegten Betrag überschreitet.

II 1

Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2

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2022-4083

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Einführung einer Regulierungsbremse. BB

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