Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2005) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 20052, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 25. Mai 2005 (Rüstungsprogramm 2005) wird zugestimmt.

1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 1020 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Zahlungskredite für die Beschaffung des Rüstungsmaterials gehen zu Lasten der Rubrik 525.3230.002, Rüstungsmaterial Verteidigung.

2

Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.

Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BB 2005 3567

2005-0777

3633

Rüstungsprogramm 2005. BB

Anhang

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben

­ Führung und Aufklärung in allen Lagen

Verpflichtungskredit Fr.

460 000 000

­ Logistik

65 000 000

­ Schutz und Tarnung

25 000 000

­ Mobilität

310 000 000

­ Waffenwirkung

160 000 000

Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2005

3634

1 020 000 000