Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial
Entwurf
(Rüstungsprogramm 2005) vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 20052, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 25. Mai 2005 (Rüstungsprogramm 2005) wird zugestimmt.
1
Es wird ein Verpflichtungskredit von 1020 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
2
Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Zahlungskredite für die Beschaffung des Rüstungsmaterials gehen zu Lasten der Rubrik 525.3230.002, Rüstungsmaterial Verteidigung.
2
Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.
Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BB 2005 3567
2005-0777
3633
Rüstungsprogramm 2005. BB
Anhang
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben
Führung und Aufklärung in allen Lagen
Verpflichtungskredit Fr.
460 000 000
Logistik
65 000 000
Schutz und Tarnung
25 000 000
Mobilität
310 000 000
Waffenwirkung
160 000 000
Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2005
3634
1 020 000 000