Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen mcn tele.com AG, Gartenstrasse 23, D-61352 Bad Homburg Das Bundesamt für Kommunikation hat am 23. Juni 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 30. Mai eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummern 0901 829001, 0901 829002, 0901 829003 und 0901 829004 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und mcn tele.com AG auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

3.

Diese Verfügung wird mcn tele.com AG mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2005-1616