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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N01, Kanton Bern vom 1. Februar 2023

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 lit. a und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N01.16 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Lausanne - Bern ­

von km 152.225 bis km 152.625: 100 km/h

­

von km 152.625 bis km 154.130: 80 km/h

in Fahrtrichtung Bern - Lausanne ­

von km 154.880 bis km 154.480: 100 km/h

­

von km 154.480 bis km 152.875: 80 km/h

II Verschwenkungen ohne Spurabbau eines Fahrsreifens im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt auf der Normalspur 3.00 m und auf der Überholspur 2.50 m in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

2023-0338

BBl 2023 293

BBl 2023 293

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 1. März 2023 bis Ende der 3. Bauphase (voraussichtlich ca. Anfangs Dezember 2023).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

10. Februar 2023

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West Valentina Kumpusch, Vizedirektorin, Abteilungschefin

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