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Ersetzt die Publikation im Bundesblatt Nr. 14 vom 23. Januar 2023, BBl 2023 115

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 7. Februar 2023

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Die mit Schreiben durch SCAE Valent Biosciences vom 29. November 2022 beantragte Wirkstoffquelle für die Verwendung in den Pflanzenschutzmitteln Novodor 3% FC (W 6081) Novodor 3 FC (W5925) für den Wirkstoff Bacillus thuringiensis var. Tenebrionis wird, befristet bis zum 30. September 2023, bewilligt.

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 916.161 SR 172.021

2023-0402

BBl 2023 290

BBl 2023 290

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

7. Februar 2023

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

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