BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden

Wegen Baustelle auf der N13 Kanton Graubünden, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792:

I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 zwischen den Anschlüssen Andeer Nr 25 und Rofla Nr 26 in beide Richtungen wie folgt: ­

von km 73.800 bis km 74.400: 60 km/h (statt 100 km/h)

II Die Höchstbreite beträgt 3.35 m auf den Fahrstreifen auf der N13, in Fahrtrichtung Nord und Süd, von km 73.800 bis 74.800 km. In Fahrtrichtung Süd wird eine Spur reduziert. Bei der temporären Verkehrsführung wird auf einer Fahrbahn mit je einer Spur in beiden Richtungen gefahren.

III Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 11. April 2023 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. Ende Oktober 2023).

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

1 2

SR 741.01 SR 741.21

2023-0317

BBl 2023 279

BBl 2023 279

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

8. Februar 2023

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor ASTRA

2/2