BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe Ostschweiz der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und Thurgau Änderung vom 3. Februar 2023 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 16. August 20221 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Autogewerbe Ostschweiz der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und Thurgau werden allgemeinverbindlich erklärt: Zusatzvereinbarung Vom 12. Dezember 2022 Art. 1
Generelle Lohnanpassung
Auf der Grundlage des individuellen Lohnes per 31. Dezember 2022 ist der Lohn jedes dem GAV «Autogewerbe Ostschweiz» unterstellten Arbeitnehmenden um 2% zu erhöhen, maximal jedoch 100 Franken pro Monat.
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Freiwillige Lohnerhöhungen, welche ab dem 1. Januar 2023 gewährt wurden können an die generelle Lohnanpassung angerechnet werden.
Lohnerhöhung aufgrund einer Ausbildung oder Erhöhung von Praxisjahren nach Artikel 13 GAV in Verbindung mit Anhang 3 GAV können der generellen Lohnerhöhung nach Absatz 1 angerechnet werden.
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BBl 2022 2130
2023-0334
BBl 2023 291
BBl 2023 291
II Dieser Beschluss tritt am 1. März 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
3. Februar 2023
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
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