BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Kanton Glarus, Gesamtüberarbeitung, Richtplan 2018, Ergänzung Genehmigungseingabe (Kapitel Verkehr und Tourismus) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 25. Juni 2022 wird die Gesamtüberarbeitung des Kantons Glarus Richtplan 2018, Ergänzung Genehmigungseingabe (Kapitel Verkehr und Tourismus) unter Vorbehalt von Ziffer 2 ­ 6 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 7 und 8 genehmigt.

2.

Das Objekt V3.02 «Verbindungsstrasse zwischen A3-Zubringer und Molliserstrasse» wird vom Bund im Sinne einer Ausgangslage zur Kenntnis genommen.

3.

Das Objekt V4.01 «Route von Linthal bis Bilten und Niederurnen bis Mühlehorn» wird vom Bund im Sinne einer Ausgangslage zur Kenntnis genommen.

4.

Der Bund weist darauf hin, dass das Objekt T2.04 «Verbindungsbahn Elm ­ Gebiet Weisse Arena (Gebiet Vorab)» unter den jetzigen Verhältnissen die Vorgaben von Artikel 7 der Seilbahnverordnung vom 21. Dezember 2006 (SR 743.011) SebV nicht erfüllt.

5.

Festlegungen im zweiten Lemma des Kapitels T3-B/2 Agrotourismus, die im Widerspruch zu den bundesrechtlichen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen stehen (nämlich betreffend agrotouristische Angebote ohne Land- bzw. Alpwirtschaftsbetrieb, Umnutzung ehemals alp- bzw. landwirtschaftlich genutzter Bauten zu Zwecken des örtlichen Kleingewerbes, Umnutzung landschaftsprägender Bauten, kein wesentlicher Ausbau der Erschliessung bei touristischer Nutzung einer land- bzw. alpwirtschaftlichen Baute), sind nicht anzuwenden.

6.

Das Objekt T3.01 «Verbindungsbahn Gäsi ­ Filzbach» wird im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» (anstelle von «Festsetzung») genehmigt, da die nötige räumliche Abstimmung noch nicht erfolgt ist. Der Kanton Glarus wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung die räumliche Abstimmung in geeigneter Weise darzulegen.

7.

Der Kanton Glarus wird im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans aufgefordert, ­ bei der Entwicklung des Klöntals als touristischen Attraktionspunkt eine räumliche Abstimmung mit dem Kanton Schwyz durchzuführen; ­ beim Variantenentscheid für die Erschliessung Braunwald (Standseilbahn) das TWW-Objekt Nr. 1915 «Bergguet» zu berücksichtigen;

2023-0391

BBl 2023 357

BBl 2023 357

­

­

­

8.

beim Objekt T2.01.2 «Erweiterung Intensiverholungsgebiet Braunwald» im Hinblick auf eine Genehmigung im Koordinationsstand «Festsetzung» die Konflikte mit den kantonalen Schutzgebieten (Flachmoore, Magerwiesen) aufzuzeigen. Die raumplanerische Interessenabwägung hat unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzinteressen zu erfolgen. Die Interessenabwägung ist nachvollziehbar darzulegen; beim Objekt T2.03 «Verbindung Diesbach / Betschwanden ­ Braunwald» sind im Hinblick auf eine Genehmigung im Koordinationsstand «Festsetzung» die Konflikte mit der Waldgesellschaft von kantonaler Bedeutung «Durlaui» aufzuzeigen. Die raumplanerische Interessenabwägung hat unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzinteressen zu erfolgen. Die Interessenabwägung ist nachvollziehbar darzulegen; beim Objekt T4.01 «Braunwald ­ Gebiet Orenplatte» und beim Objekt T2.01.2 «Erweiterung Intensiverholungsgebiet Braunwald» sind im Hinblick auf eine Genehmigung im Koordinationsstand «Festsetzung» die Konflikte mit den kantonalen Schutzgebieten und die Naturgefahren aufzuzeigen.

Der Kanton Glarus wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung: ­ die Auswirkungen der Umfahrungsstrassen Objekte V3.01 «Umfahrungsstrasse Näfels» und V3.04 «Umfahrungsstrasse Glarus» auf die besonderen und generellen Schutzziele der Objekte «Näfels» und «Glarus» gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz abzuklären und zu berücksichtigen; ­ beim Ausbau des Bahnhofs Schwanden gemäss Handlungsanweisung V1.2-C/1 und dem Objekt V1.2.04 «Glarus Süd Bahnhof Schwanden» das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zwingend einzubeziehen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, Tel. 055 646 64 00

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 467 11 08

15. Februar 2023

2/2

Bundesamt für Raumentwicklung