BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des SEM im Asylbereich

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe h der Bundesverfassung1 und auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Februar 20233, beschliesst:

Art. 1 Der Einsatz von maximal 500 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zur Unterstützung des Staatssekretariats für Migration im Asylbereich wird bis zum 31. März 2023 genehmigt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3

SR 101 SR 510.10 BBl 2023 341

2023-0323

BBl 2023 342

Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des SEM im Asylbereich. BB

2/2

BBl 2023 342