BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Geschäftsbereich Zivilschutz und Ausbildung (BABS, GB ZSA) und die Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Zivilschutzinstruktor mit eidgenössischem Fachausweis / Zivilschutzinstruktorin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

15. Februar 2023

2023-0404

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2023 353

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