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Bundesbeschluss über die Genehmigung des 2022 revidierten Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20232 zur Aussenwirtschaftspolitik 2022 enthaltene Botschaft des Bundesrates3, beschliesst:

Art. 1 Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2010, revidiert am 9. August 20224, wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2023 304 BBl 2023 305 SR ...; BBl 2023 310

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Genehmigung des 2022 revidierten Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010. BB

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