BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr Mit Verfügung vom 10. Februar 2023 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, im Zeitraum vom 13. bis 18. März und vom 1. Mai bis 6. Mai 2023 zwei Serien von Messflügen ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten durchzuführen.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: lesa@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen 2023 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

22. Februar 2023

2023-0502

Bundesamt für Zivilluftfahrt

BBl 2023 443

BBl 2023 443

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