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«Genehmigung Richtplan Kantons Zürich, Anpassung «Teilrevision 2017» ­ Genehmigung durch den Bund» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 03.02.2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 26. Januar 2023 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Teilrevision 2017 des Richtplans Kanton Zürich unter Vorbehalt der Ziffern 2 und 3 sowie mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 3 und 4 genehmigt.

2.

Der Planungsauftrag an die Regionen 5.7.3 b), wonach «Standorte von Vergärungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von mehr als 5 000 MWh/a [...]

in den regionalen Richtplänen festzulegen [sind]; liegt ein Standort ausserhalb des Siedlungsgebiets, ist zusätzlich ein kommunaler Gestaltungsplan erforderlich», wird unter dem Vorbehalt genehmigt, als dass für solche Anlagen wenig empfindliche Standorte zu wählen sind, die bereits gut erschlossen sind. Ausserdem ist darauf zu achten, dass diese Anlagen wenig Boden und wenn möglich keine Fruchtfolgeflächen verbrauchen.

3.

Der Kanton Zürich wird aufgefordert, bei einer nächsten Richtplananpassung bzw. bei der Weiterentwicklung der Bereiche «Abbaustandorte» und «Deponien» stufengerechte Grundlagen bzw. Erläuterungen mit folgendem Inhaltvorzulegen bzw. zu aktualisieren: ­ Bedarfsnachweis und kantonale oder regionale Planung für den Zeitraum der Richtplanung sowie ­ räumliche Kriterien für die Festlegung der einzelnen Standorte und Prüfung möglicher Standortalternativen.

4.

.Er wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung zu den Erweiterungen der bestehenden Deponien «Eglisau, Schwanental» (Nr. 23) und «Rümlang, Chalberhau» (Nr. 26) stufengerechte Erläuterungen zu den potentiellen Auswirkungen der Vorhaben auf Natur und Landschaft vorzulegen

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 25930 70

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

21. Februar 2023 2023-0480

Bundesamt für Raumentwicklung BBl 2023 394

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