BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Gesamtüberarbeitung Richtplan Kanton St. Gallen, Teil Mobilität Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 30. Januar 2023 wird die Gesamtüberarbeitung, Teil Mobilität, des Richtplans des Kantons St. Gallen unter Vorbehalt von Ziffer 2 und mit den Aufträgen gemäss der Ziffer 3 genehmigt.

2.

Der Bund weist den Kanton St. Gallen daraufhin, dass sich dieser für Massnahmen auf den Nationalstrassen einsetzen kann und hierfür Grundlagestudien erarbeiten kann, diese entfalten für den Bund aber keine bindende Wirkung.

3.

Der Kanton St. Gallen wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Richtplans, ­ eine Abstimmung mit dem Kanton Glarus zur Funktion und Bedeutung des Bahnhofs Ziegelbrücke vorzunehmen und eine entsprechende Ausweisung im Richtplan zu prüfen; ­ das Kapitel M21 Strassen zu überarbeiten und bei Strassenbauvorhaben im Richtplantext eindeutig zwischen der Zuständigkeit Bund und Kanton zu unterscheiden; ­ die Themen Anschlussgleise und Standorte für den kombinierten Verkehr in geeigneter Weise fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren und in das Kapitel Mobilität zu integrieren. Dabei sind die Anlagen des Güterverkehrs ­ insbesondere Güterverkehrsdrehscheibe und Güter-Umschlagsanlagen ­ gemäss Zielbild Güterverkehr des Programmteils des Sachplans Verkehr zu berücksichtigen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, Tel. 043 259 30 22

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

22. Februar 2023

2023-0497

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 441

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