Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Domke Technischer Service GmbH, Bültbek 27­29, D-22962 Siek Das Bundesamt für Kommunikation hat am 22. Dezember 2004 in Sachen Schliessung eines Widerrufsverfahrens betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 7. Oktober 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummer 0848 822040 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520.00 Franken bestimmt und Domke Technischer Service GmbH auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird Domke Technischer Service GmbH mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Konstantin Sretenovic, Franz Unterbergstrasse 3, A-8606 Feldkirch-Tosters Das Bundesamt für Kommunikation hat am 22. Dezember 2004 in Sachen Schliessung eines Widerrufsverfahrens betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 11. Oktober 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Mehrwertdienstnummer 0901 578885 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520.00 Franken bestimmt und Konstantin Sretenovic auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird Konstantin Sretenovic mit eingeschriebenem Brief und Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfü-

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gung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Das Schreiben kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

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