Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Nexhip Maljoku, 1942, Ulica A. Preseva br. 360, YU-38250 Gnjilane, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 10. Januar 2005 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 26. Oktober 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

15. März 2004

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

I 688/04

2005-0530

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